Justiz digital

Elektronischer Rechtsverkehr

beA, eBO, Mein Justizpostfach, E-Akte und Akteneinsichtsportal – wie Kanzleien und Gerichte heute elektronisch kommunizieren.

Kurz gefasst

Der elektronische Rechtsverkehr ist die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Anwälte nutzen dafür das beA, Bürger und Organisationen das eBO oder Mein Justizpostfach. Wer einen Schriftsatz elektronisch einreicht, muss die Formvorschriften von § 130a ZPO beziehungsweise § 32a StPO einhalten.

Die Postfächer des elektronischen Rechtsverkehrs sind über eine gemeinsame Infrastruktur verbunden, das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Strukturierte Daten werden im Format XJustiz übermittelt. Für Kanzleien zählt im Alltag vor allem, dass Nachrichten ankommen, fristgerecht und formwirksam.

Die Postfächer

  • beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach der Bundesrechtsanwaltskammer.
  • eBO – das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, etwa für Unternehmen, Verbände und Sachverständige.
  • Mein Justizpostfach – das Postfach für Bürgerinnen und Bürger, mit Anmeldung über ein Nutzerkonto.
  • beN, beBPo – die Postfächer der Notare und der Behörden.

Formwirksam einreichen

Ein elektronisches Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein und entweder qualifiziert elektronisch signiert oder von der verantwortenden Person einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Für Anwälte ist das beA ein solcher sicherer Übermittlungsweg. Die technischen Einzelheiten regeln die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2025 (ERVB 2025). Dokumente sind im Dateiformat PDF zu übermitteln, sollen druckbar sein, und eine Nachricht darf höchstens 1.000 Dateien mit zusammen 200 Megabyte umfassen. Eine durchsuchbare Textebene verlangen ERVV und ERVB 2025 nicht. Die Seite § 130a ZPO und § 32a StPO erklärt die Einzelheiten und die häufigsten Fehler.

E-Akte und Akteneinsicht

Die Justiz stellt ihre Aktenführung auf die elektronische Akte um. Akteneinsicht wird zunehmend über das bundesweite Akteneinsichtsportal gewährt. Für Verteidiger und Prozessbevollmächtigte kommt die Akte damit als PDF-Bestand, oft mit Tausenden Seiten – und muss erst erschlossen werden, bevor man mit ihr arbeiten kann. Wie das gelingt, behandelt die Säule Aktenbewältigung.

Häufige Fragen

Die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen, Nachrichten und Dokumenten zwischen Gerichten, Behörden, Anwälten, Notaren, Bürgern und Organisationen über die Postfächer der EGVP-Infrastruktur.

Das beA ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestimmt und wird von der Bundesrechtsanwaltskammer für jedes Kammermitglied eingerichtet. Das eBO kann von Bürgern, Unternehmen und Organisationen selbst eingerichtet werden.

Nicht, wenn die verantwortende Person ihn selbst über einen sicheren Übermittlungsweg wie das eigene beA versendet. Dann genügt die einfache Signatur, also der Name am Ende. Versendet eine andere Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig.

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