Kurz gefasst
Der elektronische Rechtsverkehr ist die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Anwälte nutzen dafür das beA, Bürger und Organisationen das eBO oder Mein Justizpostfach. Wer einen Schriftsatz elektronisch einreicht, muss die Formvorschriften von § 130a ZPO beziehungsweise § 32a StPO einhalten.
Die Postfächer des elektronischen Rechtsverkehrs sind über eine gemeinsame Infrastruktur verbunden, das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Strukturierte Daten werden im Format XJustiz übermittelt. Für Kanzleien zählt im Alltag vor allem, dass Nachrichten ankommen, fristgerecht und formwirksam.
Die Postfächer
- beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach der Bundesrechtsanwaltskammer.
- eBO – das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, etwa für Unternehmen, Verbände und Sachverständige.
- Mein Justizpostfach – das Postfach für Bürgerinnen und Bürger, mit Anmeldung über ein Nutzerkonto.
- beN, beBPo – die Postfächer der Notare und der Behörden.
Formwirksam einreichen
Ein elektronisches Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein und entweder qualifiziert elektronisch signiert oder von der verantwortenden Person einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Für Anwälte ist das beA ein solcher sicherer Übermittlungsweg. Die technischen Einzelheiten regeln die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2025 (ERVB 2025). Dokumente sind im Dateiformat PDF zu übermitteln, sollen druckbar sein, und eine Nachricht darf höchstens 1.000 Dateien mit zusammen 200 Megabyte umfassen. Eine durchsuchbare Textebene verlangen ERVV und ERVB 2025 nicht. Die Seite § 130a ZPO und § 32a StPO erklärt die Einzelheiten und die häufigsten Fehler.
E-Akte und Akteneinsicht
Die Justiz stellt ihre Aktenführung auf die elektronische Akte um. Akteneinsicht wird zunehmend über das bundesweite Akteneinsichtsportal gewährt. Für Verteidiger und Prozessbevollmächtigte kommt die Akte damit als PDF-Bestand, oft mit Tausenden Seiten – und muss erst erschlossen werden, bevor man mit ihr arbeiten kann. Wie das gelingt, behandelt die Säule Aktenbewältigung.
Häufige Fragen
Die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen, Nachrichten und Dokumenten zwischen Gerichten, Behörden, Anwälten, Notaren, Bürgern und Organisationen über die Postfächer der EGVP-Infrastruktur.
Das beA ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestimmt und wird von der Bundesrechtsanwaltskammer für jedes Kammermitglied eingerichtet. Das eBO kann von Bürgern, Unternehmen und Organisationen selbst eingerichtet werden.
Nicht, wenn die verantwortende Person ihn selbst über einen sicheren Übermittlungsweg wie das eigene beA versendet. Dann genügt die einfache Signatur, also der Name am Ende. Versendet eine andere Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig.
Themen in diesem Bereich
§ 130a ZPO und § 32a StPO – elektronische Dokumente
Signatur, sichere Übermittlungswege, Formatvorgaben nach ERVV und ERVB 2025 sowie Heilung nach § 130a Abs. 6 ZPO – was für Schriftsätze gilt.
Akteneinsichtsportal der Justiz
Elektronische Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal – Rechtsgrundlagen, Anmeldung mit beA, MJP oder eBO, Download und Abruffristen.
beA – besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Rechtsgrundlage, Nutzungspflichten, Zugang mit Karte oder Softwarezertifikat und Eingangsbestätigung – das beA im Überblick.
beA-Anmeldung und Störungen
beA Login Schritt für Schritt, typische Fehlermeldungen, offizielle Störungsseiten und die Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO und § 32d StPO.
E-Akte in der Justiz
E-Akte in Zivil- und Strafverfahren – § 298a ZPO, § 32 StPO, Stichtag 1. Januar 2026 und die Opt-out-Regelung bis Ende 2026.
eBO – elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach
Das eBO für Bürger, Unternehmen und Sachverständige – Rechtsgrundlagen, Einrichtung, Identifizierung und Abgrenzung zu beA und MJP.
EGVP und XJustiz
Die Infrastruktur hinter beA, eBO und MJP – wie das EGVP funktioniert und was der Datenstandard XJustiz regelt.
KI in der Justiz
FRAUKE, OLGA, Codefy, MAKI – welche KI-Systeme deutsche Gerichte einsetzen und wie die KI-Verordnung sie einordnet.
Mein Justizpostfach
Das kostenlose Postfach für Bürger – Anmeldung mit BundID, Rechtsgrundlage als sicherer Übermittlungsweg, Zustellung und Akteneinsicht.
Qualifizierte elektronische Signatur
QES nach eIDAS – Rechtswirkung, wann sie im elektronischen Rechtsverkehr nötig ist und wie im beA qualifiziert signiert wird.
Videoverhandlung nach § 128a ZPO
Videoverhandlung nach der Reform 2024 – Anordnung, Einspruch, Antrag, Beweisaufnahme per Video und die Erprobung vollvirtueller Verhandlungen.
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