Das European Law Institute (ELI) hat zu Beginn Oktober 2026 die „Principles on the Digitalisation of Civil Justice Systems in Europe“ veröffentlicht. Die Grundsätze befassen sich mit der Frage, wie digitale Technologien in Zivilverfahren eingesetzt werden können, ohne den Zugang zum Recht, ein faires Verfahren und die richterliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Über die Veröffentlichung berichtete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihren Nachrichten aus Brüssel am 22.10.2026.
Die Grundsätze erfassen sämtliche Phasen der Streitbeilegung von der Streitvermeidung über das gerichtliche Verfahren bis zur Vollstreckung. Sie formulieren Anforderungen an die Gestaltung digitaler Justizsysteme.
Themen der ELI-Grundsätze zur Digitalisierung der Ziviljustiz
Inhaltlich behandeln die Grundsätze mehrere Bereiche der gerichtlichen Praxis. Dazu zählen nach Angaben des ELI insbesondere folgende Aspekte.
- Die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten.
- Online-Verhandlungen.
- Der digitale Zugang zu Verfahrensinformationen und Gerichtsentscheidungen.
- Die elektronische Vollstreckung von Entscheidungen.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz sowie auf Datenschutz, Cybersicherheit und digitaler Souveränität. Künstliche Intelligenz soll die gerichtliche Arbeit unterstützen können, etwa bei der Informationsverarbeitung und der Bearbeitung von Verfahren. Die richterliche Entscheidungsfindung soll sie dagegen nicht ersetzen.
Zugang zur Justiz und verfahrensrechtliche Garantien
Laut ELI dürfen Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, durch die Digitalisierung nicht benachteiligt werden. Erforderlich seien daher geeignete Unterstützungsangebote und, wo nötig, nichtdigitale Alternativen. Besonderes Augenmerk gilt laut ELI dem effektiven Zugang zur Justiz. Die verfahrensrechtlichen Garantien aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und aus Art. 47 der EU-Grundrechtecharta sollen bei der Digitalisierung nicht aus dem Blick verloren werden.
Für die Umsetzung empfehlen die Grundsätze eine schrittweise Einführung, regelmäßige Evaluierungen sowie die Schulung der beteiligten Personen.
Einordnung
Die Grundsätze betreffen die Digitalisierung von Ziviljustizsystemen in Europa. Die Grundsätze können bei Überlegungen zur Gestaltung digitaler Justizsysteme berücksichtigt werden. Die Grundsätze behandeln unter anderem elektronische Kommunikation, Online-Verhandlungen und den digitalen Zugang zu Verfahrensinformationen und Gerichtsentscheidungen. Die Grundsätze sollen den Einsatz digitaler Technologien ermöglichen, ohne unter anderem die verfahrensrechtlichen Garantien aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta aus dem Blick zu verlieren.
Ein Schwerpunkt der Grundsätze liegt auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz. Nach den Grundsätzen soll KI die gerichtliche Arbeit unterstützen können, die richterliche Entscheidungsfindung jedoch nicht ersetzen. Laut ELI sind geeignete Unterstützungsangebote und, wo nötig, nichtdigitale Alternativen erforderlich, damit Menschen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Angeboten nicht benachteiligt werden.
Quellen
- Grundsätze zur Digitalisierung der europäischen Ziviljustiz – ELI, BRAK – Nachrichten aus Brüssel, 22.10.2026
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Grundlage der genannten Quellen erstellt.