EGVP und XJustiz

Kurz gefasst

Das EGVP, das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, ist die Kommunikationsinfrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs. Über sie laufen beA, eBO, Mein Justizpostfach und die Postfächer von Gerichten, Behörden, Notaren und Steuerberatern. XJustiz ist der XML-Standard, in dem dabei strukturierte Verfahrensdaten übermittelt werden.

Was das EGVP ist

Hinter dem EGVP verbirgt sich nach Angaben der Justiz eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Seit Dezember 2004 können darüber Dokumente sicher, doppelt verschlüsselt und rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden übermittelt werden. Technische Grundlage ist der Protokollstandard OSCI. Konzipiert haben das EGVP nach Angaben der Justiz das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Oberverwaltungsgericht Münster, in Abstimmung mit den Ländern Bremen und Hessen.

Die Teilnehmer der EGVP-Infrastruktur

Postfach Für wen Seit (nach Angaben der Justiz)
EGVP Gerichte und Behörden Dezember 2004
beA Rechtsanwälte 2016
beN Notare 1. Januar 2018
beBPo Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts 1. Januar 2018
eBO Bürger und Organisationen 1. Juni 2022
beSt Steuerberater 1. Januar 2023
Mein Justizpostfach Bürgerinnen und Bürger 12. Oktober 2023

Zu den Vorteilen zählt die Justiz unter anderem die sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung. Diese Bestätigung ist die automatisierte Eingangsbestätigung im Sinne von § 130a Abs. 5 ZPO und § 32a Abs. 5 StPO. Im beA erscheint sie als „Eingang Intermediär“.

Software für die Teilnahme

Anwälte nehmen über das beA teil, das seit 2016 Teil der EGVP-Infrastruktur ist. Bürger und Organisationen benötigen für ein eBO eine registrierte Anwendung. Die Justiz führt eine Liste registrierter Drittprodukte, zu denen nach ihren Angaben unter anderem Produkte von Governikus, procilon und FP sowie die beA-Webanwendung der BRAK und Mein Justizpostfach gehören. Für die Einbindung in Fachsoftware stellt die Justiz die EGVP-Enterprise kostenlos bereit. Für das eBO ist sie nach Angaben der Justiz nicht geeignet. Drittprodukte durchlaufen ein Registrierungsverfahren der BLK-AG IT-Standards in der Justiz.

Störungsmeldungen

Auf egvp.justiz.de veröffentlicht die Justiz aktuelle Störungs- und Wartungsmeldungen, filterbar nach Bundesland. Über einen Newsletter lassen sich Meldungen für ausgewählte Länder abonnieren. Wer mindestens ein Land wählt, erhält auch alle bundesweiten Meldungen. Zur Frage, was bei einer Störung vor Fristablauf zu tun ist, siehe beA-Anmeldung und Störungen.

XJustiz – der Datenstandard

Im elektronischen Rechtsverkehr werden Verfahrensdaten strukturiert im XML-Format ausgetauscht. XJustiz legt nach eigener Beschreibung fest, wie diese Daten aufgebaut sind, damit Nachrichten automatisiert weitergeleitet und direkt in die Fachverfahren übernommen werden können.

Rechtlich verankert ist das in § 2 Abs. 3 ERVV. Dem elektronischen Dokument soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format beigefügt werden, der mindestens Gericht, Aktenzeichen (sofern bekannt), Parteien, Verfahrensgegenstand und gegebenenfalls ein Parallelverfahren enthält. Die ERVB 2025 bestimmt dafür die XJustiz-Nachricht „uebermittlungSchriftgutobjekte“ in der jeweils gültigen Version. Für das Strafverfahren enthält § 14 ERVV eigene Mindestangaben, etwa die beschuldigten Personen und die zur Last gelegte Straftat.

Versionen und Release-Zyklus

  • Gültig. XJustiz 3.6.2, vom 30.04.2026 bis 30.04.2027.
  • Veröffentlicht. XJustiz 4.0.0 (Major Release, vormals Release Candidate 3.7.0), gültig ab 30.04.2027.
  • Ausgelaufen. XJustiz 3.5.1, seit 30.04.2026.

Nach Angaben der Projektseite folgt XJustiz einem festen Jahresrhythmus. Jeweils am 31. Januar erscheint ein Release Candidate, am 30. April wird die neue Version gültig. Versionen werden nach der ERVB 2025 immer zwölf Monate vor Gültigkeit veröffentlicht. Der beA-Newsletter der BRAK vom 13.04.2026 (Ausgabe 4/2026) nennt in seiner Inhaltsübersicht die Umstellung des beA auf XJustiz 3.6.2.

Aus der Praxis

XJustiz begegnet Anwälten vor allem bei eingehenden elektronischen Akten. Nach Angaben der BRAK ist die Struktur einer elektronischen Gerichtsakte teilweise im XJustiz-Datensatz codiert und ohne Werkzeug nicht ohne Weiteres darstellbar. Dafür stellt die BRAK seit Juli 2026 „Akte kompakt“ im beA-Portal bereit. Zur weiteren Erschließung großer Akten siehe Aktenbewältigung.

Häufige Fragen

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, die gemeinsame Infrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten zwischen Gerichten, Behörden, Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Bürgern und Organisationen. Es beruht auf dem Protokollstandard OSCI.

Der XML-Standard für den Austausch strukturierter Verfahrensdaten im elektronischen Rechtsverkehr. Nach § 2 Abs. 3 ERVV soll jedem elektronischen Dokument ein solcher Datensatz beigefügt werden.

Version 3.6.2, gültig vom 30.04.2026 bis 30.04.2027. Ab dem 30.04.2027 gilt die bereits veröffentlichte Version 4.0.0.

Über das beA. Es ist nach Angaben der Justiz seit 2016 Teil der EGVP-Infrastruktur, sodass Gerichte, Behörden und andere Postfachinhaber aus dem beA heraus erreichbar sind.

Stand Oktober 2026