31.10.2026
AG Reutlingen entscheidet über Bemessung der Terminsgebühr
Das Amtsgericht Reutlingen hat mit Beschluss vom 12.10.2026 die Bemessung der Terminsgebühr in einem amtsgerichtlichen Strafverfahren festgelegt und die von der Verteidigerin bestimmte Mittelgebühr von 330,00 EUR für verbindlich erklärt.