10.10.2026
KI in der Strafverteidigung – Prüfpflicht, Verschwiegenheit und Zweckbindung der Akte
Brodowski sieht für KI in der Strafverteidigung enge Verbote und keine Einsatzpflicht. BRAK, DAV und § 32f Abs. 5 StPO setzen Grenzen bei Mandatsdaten und Akteninhalt.