Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 23. September 2026 den Prüfbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu den Ray-Ban Meta AI Glasses zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit bekommt das Thema Smart Glasses Datenschutz eine bundesweit abgestimmte Linie. Verantwortlich für Aufnahmen sind die Trägerinnen und Träger der Brillen, eine Hinweis-LED reicht zur Information Betroffener nicht aus, und für ein KI-Training mit Daten Dritter fehlt nach Auffassung der Aufsichtsbehörden in der Regel eine Rechtsgrundlage.
Der Hamburger Prüfbericht
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hatte seinen Abschlussbericht am 10. September 2026 vorgelegt. Untersucht wurde exemplarisch das Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1)“. Die Behörde schnitt Datenübermittlungen der Begleit-App mit, analysierte deren Applikationsspeicher und zerlegte die Brille. Im App-Speicher fanden sich Tabellen, deren Bezeichnung auf Gesichtserkennung hindeutet. Sie waren leer. Die Behörde geht daher davon aus, dass bislang keine Gesichtserkennung stattfindet, die Strukturen dafür aber in der Software angelegt sind.
Zur nach außen gerichteten LED stellt der Bericht fest, dass sie abhängig von Entfernung, Blickwinkel und Licht nur eingeschränkt wahrnehmbar ist, besonders im Freien bei Sonneneinstrahlung. Zudem lasse sie sich etwa mit Aufklebern, Lack oder Abdeckkappen verdecken. Rechtlich unterscheidet der Bericht drei Szenarien.
- Foto- und Videofunktion. Grundsätzlich kommen Einwilligung oder berechtigte Interessen in Betracht. Es gelten die allgemeinen Regeln für Foto- und Videoaufnahmen.
- Nutzung von Meta AI ohne KI-Training. Die Übermittlung von Daten Dritter kann auf eine Einwilligung gestützt werden. Im Einzelfall können auch Interessen wie Orientierung, Übersetzung oder – bei sehbehinderten Menschen – gesellschaftliche Teilhabe überwiegen.
- KI-Training durch Meta. Wird ihm nicht widersprochen, ist für die Übermittlung von Daten Dritter eine zusätzliche Rechtsgrundlage erforderlich. Im Rahmen berechtigter Interessen überwiegen nach dem Bericht regelmäßig die Rechte der Betroffenen. Auf die Haushaltsausnahme können sich Nutzende insoweit nicht berufen. Sie werden mit Meta gemeinsam verantwortlich.
Im Ergebnis hält der HmbBfDI die erkennbare Aufnahme von Personen außerhalb des engen Freundes- und Familienkreises bis auf seltene Konstellationen für unzulässig, weil sich eine informierte Einwilligung in der Praxis nicht einholen lasse.
Was die DSK ergänzt
Die DSK betont, dass die DSGVO auch für Privatpersonen gilt, die Daten Dritter außerhalb ihres familiären Umfelds erfassen. Betroffene müssten vorab informiert werden, einschließlich Kontaktdaten und Zwecken. Eine „Hinweis-LED“ genüge dafür nicht. Eine KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wäre nicht zulässig. Die Konferenz appelliert an Inhaber des Hausrechts von Einrichtungen, sich mit solchen Geräten zu befassen und im Bedarfsfall Grenzen zu ziehen, an Hersteller, Datenschutz durch Technikgestaltung umzusetzen, und an den deutschen oder europäischen Gesetzgeber, sich des Themas anzunehmen.
Einordnung
Bei Prüfbericht und DSK-Beschluss handelt es sich um Rechtsauffassungen der Aufsichtsbehörden, nicht um Anordnungen im Einzelfall. Sie zeigen aber, wie diese die Verantwortung bei KI-Wearables verteilen, und zwar in erster Linie bei denjenigen, die die Brille tragen. Für Kanzleien und Gerichte ist vor allem der Appell an Hausrechtsinhaber von Interesse, denn Besprechungsräume, Wartebereiche und Sitzungssäle sind typische Orte, an denen vertrauliche Gespräche geführt werden. Wer Mandanten in Fragen zu KI-Training und Datenschutz berät, findet im Hamburger Bericht zudem eine ausführliche Prüfung der Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO und der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Die KI-Verordnung spielt im Bericht keine Rolle. Er stützt sich auf das Datenschutzrecht und ergänzend auf das Kunsturhebergesetz. Weitere Hintergründe zum KI-Einsatz in der Anwaltschaft finden sich unter KI für Anwälte.
Quellen
- Abschlussbericht zur technischen und datenschutzrechtlichen Untersuchung der Ray-Ban Meta AI Glasses (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), 10.09.2026
- Ergebnisse der 3. Zwischenkonferenz der DSK am 23. September 2026 (Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte), 24.09.2026
- DatenschutzWoche vom 14. September 2026 (Stiftung Datenschutz), 14.09.2026