KI in der Rechtspraxis

Law Society KI-Leitlinien – Verantwortung bleibt beim Solicitor

Die Law Society of England and Wales hat nach Angaben des Fachdienstes Artificial Lawyer neue Law Society KI-Leitlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rechtspraxis veröffentlicht. Die Practice Note, die Teil eines umfangreicheren Pakets freiwilliger Leitlinien ist, stellt klar, dass Künstliche Intelligenz keine Rechtspersönlichkeit besitzt und Solicitors die berufliche Verantwortung nicht auf ein Large Language Model oder ein Legal-AI-Tool übertragen können.

Inhalt der Law Society KI-Leitlinien

Laut Artificial Lawyer ist die Practice Note Teil eines umfangreicheren Leitlinienpakets der Law Society zum Einsatz von Legal AI. Neben dem Grundsatz, dass die Verantwortung beim Solicitor verbleibt, nennt die Organisation weitere Empfehlungen. Kein KI-Tool sei automatisch sicher, KI-generierte Arbeit solle einer angemessenen menschlichen Kontrolle unterliegen, und sowohl Solicitors als auch Mandantinnen und Mandanten sollten den Einsatz von KI offenlegen. Zudem betont die Law Society, dass KI kein Ersatz für junge Anwältinnen und Anwälte sei.

Die Law Society ist eine Interessenvertretung des Berufsstands und keine offizielle Regulierungsbehörde für Solicitors in England und Wales. Die Hinweise der Practice Note haben daher keine rechtliche Autorität, sollen der Praxis aber Orientierung geben.

Stimmen aus der Law Society

Law-Society-Präsident Brett Dixon erklärte zu den neuen Leitlinien.

Die neue Leitlinie der Law Society stellt klar fest, dass berufliche Verantwortung nicht auf ein KI-System übertragen werden kann. (Übersetzung)

Weiter mahnte Dixon zur sorgfältigen Auswahl von KI-Tools.

Solicitors und Law Firms sollten ihre KI-Tools sorgfältig auswählen und stets prüfen, dass juristische Arbeit ihren beruflichen Standards entspricht. Übermäßiges Vertrauen auf KI-Systeme kann zu einer katastrophalen Lücke bei zukünftigen juristischen Fähigkeiten und Kenntnissen führen. (Übersetzung)

Nach Dixons Einschätzung müssen Solicitors keine Technologieexperten sein, aber sie müssten die Risiken verstehen, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind.

Einordnung

Die Entwicklung bei der Law Society of England & Wales liefert auch für Kanzleien und Rechtsabteilungen im deutschsprachigen Raum Diskussionsstoff. Die Haltung der Law Society, wonach Verantwortung grundsätzlich nicht auf KI-Systeme übertragbar ist, könnte als Anknüpfungspunkt dienen, wenn eigene interne Richtlinien zum Einsatz von Legal-AI-Tools erarbeitet werden.

Dass die Leitlinien freiwillig sind und von einer Interessenvertretung stammen, die keine offizielle Regulierungsbehörde ist, unterstreicht den empfehlenden Charakter der Practice Note. Für den deutschsprachigen Raum lässt sich daraus ableiten, dass vergleichbare Selbstverpflichtungen denkbar wären. Die vorliegende Quelle enthält dazu keine näheren Angaben.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Grundlage der genannten Quellen erstellt.

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