Recht und Regulierung

Bundesrat billigt Bundeserprobungsgesetz – Behörden dürfen KI in Reallaboren testen

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 dem Bundeserprobungsgesetz zugestimmt. Es soll Reallabore in Deutschland erleichtern und enthält eine allgemeine Erprobungsklausel. Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen dürfen künftig testen, wie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren schneller und digitaler werden – ausdrücklich auch durch den Einsatz von KI – und dafür von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen.

Der Weg des Gesetzes

Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist das Bundeserprobungsgesetz Teil des Gesetzes zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume. Der Bundestag hatte es am 25. Juni 2026 verabschiedet. BMDS und Bundeswirtschaftsministerium hatten die parlamentarischen Beratungen mit einer im Mai 2026 ins Kabinett eingebrachten Formulierungshilfe begleitet. In Reallaboren werden neue Ansätze für begrenzte Zeit unter möglichst realen Bedingungen getestet.

Drei Ansatzpunkte

  • Rahmenbedingungen. Genehmigungsprozesse sollen innovationsfreundlicher werden. Beratung, Information und Vernetzung sollen die Umsetzung von Reallaboren unterstützen. Ein strukturierter Wissenstransfer soll Erkenntnisse aus Erprobungen in die Gesetzgebung zurückführen.
  • Spielraum für Behörden. Behörden dürfen etwa KI, gebündelte Zuständigkeiten oder antragslose Leistungen erproben. Bewährt sich ein Ansatz, soll er bundesweit eingeführt und das Bundesrecht angepasst werden.
  • Experimentierklauseln in sechs Fachgesetzen. Genannt werden vereinfachte Konformitätsbewertungen für IT-Systeme im Gesundheitswesen, ein Probebetrieb der EUDI-Wallet über Änderungen im Onlinezugangsgesetz, Alterskennzeichen im Jugendmedienschutz mithilfe automatisierter Bewertungssysteme, die probeweise Anbindung von Registern an das Unternehmensbasisdatenregister, befristete Ausnahmen in der Frequenzordnung durch die Bundesnetzagentur sowie Erprobungen von Drohnen und U-Space-Konzepten im Luftverkehr.

Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung nach Angaben des Ministeriums dafür einsetzen, dass ähnliche Freiräume im geplanten European Innovation Act verankert werden.

Einordnung

Für den KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung schafft das Gesetz einen nationalen Rahmen zum Ausprobieren. Davon zu unterscheiden sind die KI-Reallabore nach der europäischen KI-Verordnung. Sie dienen der Entwicklung, dem Training und dem Test von KI-Systemen unter behördlicher Begleitung. In Deutschland richtet nach dem am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) die Bundesnetzagentur ein solches Reallabor ein, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Die Frist der Mitgliedstaaten für die Einrichtung dieser Reallabore wurde mit der Einigung zum KI-Omnibus nach Darstellung der Kanzlei Gibson Dunn um ein Jahr auf den 2. August 2027 verschoben.

Die Erprobungsklausel erlaubt Abweichungen von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes. Unionsrechtliche Vorgaben wie die der KI-Verordnung oder der DSGVO kann ein Bundesgesetz nicht aussetzen. Sie gelten auch im Reallabor. Gerichtliche Verfahren nennt die Pressemitteilung nicht. Das Gesetz muss noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Termin für das Inkrafttreten nennt das Ministerium nicht. Mehr zum europäischen Rahmen bietet die Seite KI-Verordnung.