Der Softwareanbieter BigHand hat Mitte September 2026 seine Studie „2026 Legal Pricing and Budgeting Trends Analysis“ veröffentlicht. Die BigHand-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass KI die Erbringung von Rechtsdienstleistungen verändert, die meisten Kanzleien ihre Preise aber weiterhin nach Stundensätzen oder früheren Mandaten bilden. Befragt wurden mehr als 800 Finanzverantwortliche von Kanzleien in Großbritannien und Nordamerika.
Preisbildung nach Gewohnheit
Nach der Pressemitteilung von BigHand (englisch) setzen 63 Prozent der Kanzleien den Preis eines Mandats so fest wie bisher. So greifen 35 Prozent standardmäßig auf Stundensätze zurück, 28 Prozent übernehmen die Preise früherer, vergleichbarer Mandate ohne Anpassung. Nur ein Prozent nutzt vorbereitete Vorlagen in Preis- und Budgetierungswerkzeugen. Die Fähigkeit, Preise in Echtzeit zu kalkulieren, ist gegenüber 2025 um sechs bis 13 Prozentpunkte zurückgegangen. Bei Preisen im Wettbewerb um ein Mandat sank der Anteil von 30 auf 17 Prozent.
Mandanten fragen nach KI
Zugleich wächst der Druck von Mandantenseite. So berichten 56 Prozent der Kanzleien von steigenden Forderungen nach KI-bedingten Effizienzgewinnen oder nach mehr Transparenz darüber, wie sich der KI-Einsatz auf die Rechnung auswirkt. 51 Prozent registrieren mehr Nachfragen nach finanzieller Transparenz, 49 Prozent nach alternativen Vergütungsmodellen. Als häufigstes Hindernis für Gespräche über KI nennen 35 Prozent die Zurückhaltung von Partnern, dieses Thema gegenüber Mandanten anzusprechen.
Wem die Effizienzgewinne zugutekommen, ist offen. Danach halten 30 Prozent der Kanzleien ihre Preise und steigern so die Profitabilität, weitere 30 Prozent prüfen noch, 25 Prozent gewähren Nachlässe, wenn Mandanten dem KI-Einsatz zustimmen. 31 Prozent berichten von höherer Profitabilität je Mandat. BigHand-Präsident Eric Wangler wird im Fachdienst Legal IT Insider sinngemäß mit der Einschätzung zitiert, der Druck der Mandanten sei strukturell geworden, vorhandenes Preiswissen erreiche die Anwälte aber nicht immer.
Einordnung
Die Zahlen stammen von einem Anbieter, der selbst Software für Preisgestaltung und Budgetierung verkauft, und beziehen sich ausschließlich auf den britischen und nordamerikanischen Markt. Deutsche Daten enthält die Studie nicht. Übertragbar ist die Fragestellung. Auch hierzulande rechnen viele Wirtschaftskanzleien nach Zeit ab, und Rechtsabteilungen erwarten zunehmend, dass sich KI-Einsatz in Aufwand und Rechnung niederschlägt. Ein Unterschied besteht im Vergütungsrecht. Neben frei vereinbarten Stunden- und Pauschalhonoraren bildet in Deutschland das RVG den Rahmen, das für Vergütungsvereinbarungen eigene Form- und Inhaltsvorgaben enthält (§§ 3a, 4 RVG). Wie Kanzleien KI-bedingte Zeitersparnis in ihre Preisbildung einbeziehen, ist damit auch eine Frage der Mandatsvereinbarung. Weitere Hintergründe bietet die Seite KI für Anwälte.
Quellen
- AI Is Changing Legal Delivery, but 63% of Firms Default to Standard Rates or Past Matter Pricing, BigHand Research Finds (BigHand, englisch), abgerufen am 04.10.2026
- 2026 Legal Pricing & Budgeting Trends Analysis (BigHand, englisch), abgerufen am 04.10.2026
- AI is changing legal delivery, but law firm pricing isn’t keeping up (Legal IT Insider, englisch), 16.09.2026