KI in der Rechtspraxis

Frankreich – Anwaltsrat CNB stellt allen Anwaltsanwärtern ein KI-Werkzeug bereit

Der Conseil national des barreaux (CNB), die nationale Vertretung der französischen Anwaltschaft, stellt allen Anwaltsanwärtern in Frankreich ein KI-Werkzeug zur Verfügung. Das hat der CNB am 15. September 2026 mitgeteilt. Partner ist das französische Legal-Tech-Unternehmen Jimini AI.

Die Lösung soll allen élèves-avocats in der Erstausbildung zugänglich sein. Jimini AI beschreibt der CNB als juristischen KI-Assistenten, der Dokumente analysiert, Recherchen durchführt, beim Entwurf von Schriftstücken hilft und Anwälte in Beratung und Prozessführung unterstützt. Die Einführung erfolgt schrittweise über die regionalen Anwaltsschulen (écoles d’avocats). Die Anwärter erhalten ihre persönlichen Zugangsdaten über ihre Schule.

Drei Grundsätze

Der CNB stellt die Partnerschaft unter drei Leitgedanken. Es geht um gleichen Zugang zu digitalen Werkzeugen, Sicherheit der Nutzung und berufsrechtlich kontrollierte Innovation. Begleitend sollen Lehrmaterialien für Anwärter und Schulen bereitgestellt werden – zu guter Nutzungspraxis, Datenschutz, der Vermeidung von Verzerrungen (biais) und der Überprüfung von Ergebnissen. Nach Angaben der Beteiligten handelt es sich um eine in Frankreich gehostete, souveräne Lösung, die Vertraulichkeit und die Einhaltung des Berufsrechts gewährleisten soll.

CNB-Präsidentin Julie Couturier erklärte sinngemäß, KI verändere die Bedingungen der anwaltlichen Berufsausübung, und Aufgabe des CNB sei es, dass künftige Anwälte diese Werkzeuge mit Urteilsvermögen und unter Wahrung des Berufsgeheimnisses (secret professionnel) einzusetzen lernen. Wie viele Anwärter betroffen sind, wie lange der Zugang gilt, was die Partnerschaft kostet und wie der Anbieter ausgewählt wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Teil einer längeren Linie

Der CNB befasst sich seit Längerem mit KI. Auf seiner Themenseite stellt er einen praktischen Leitfaden zur Nutzung generativer KI aus dem Jahr 2024, ein Prüfraster für KI-gestützte Kanzleisoftware aus dem Jahr 2025 und einen Leitfaden „Déontologie et IA“ bereit. Diesen hat der CNB nach einem Bericht von LexisNexis im März 2026 verabschiedet. Er behandelt unter anderem Berufsgeheimnis, Datenschutz nach der DSGVO, die Pflicht zur Prüfung von KI-Ergebnissen, Transparenz gegenüber Mandanten und anwaltliche Unabhängigkeit.

Einordnung

Ungewöhnlich ist, dass eine Berufsorganisation nicht nur Regeln formuliert, sondern dem Nachwuchs selbst ein konkretes Produkt bereitstellt und damit eine Anbieterentscheidung trifft. Der Ansatz verbindet Werkzeugzugang mit Schulung in Prüfpflichten und Berufsgeheimnis. Das französische Modell ist nicht unmittelbar übertragbar, weil die Anwaltsausbildung in Deutschland anders organisiert ist. Die Fragen, die der CNB adressiert – Datenstandort, Verschwiegenheit, Prüfung der Ergebnisse –, stellen sich aber auch hier. Zudem verlangt Art. 4 der KI-Verordnung seit Februar 2025 von Betreibern von KI-Systemen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Mehr dazu auf den Seiten KI-Verordnung und KI für Anwälte.

Quellen

  1. Le CNB et Jimini AI s’associent pour offrir une solution d’IA juridique à tous les élèves-avocats de France (Conseil national des barreaux, französisch), 15.09.2026
  2. L’IA générative au service de l’avocat (Conseil national des barreaux, französisch), abgerufen am 04.10.2026
  3. Intelligence artificielle : le CNB adopte un guide déontologique à destination des avocats (LexisNexis Veille, französisch), 17.03.2026