Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass für anwaltliche Sammelanderkonten bis zum 31.12.2027 verlängert. Das teilten der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer am 25.09.2026 mit. Für eine dauerhafte Lösung plant die BRAK ein zentrales elektronisches System, das Transaktionsdaten der Sammelanderkonten über eine Schnittstelle der Banken abruft und automatisiert prüft.
Worum es geht
Nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) müssten Banken Sammelanderkonten nach dem OECD-Standard CRS eigentlich als meldepflichtig behandeln und Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Der Erlass des BMF verhindert das bislang. Er wird nach Angaben der BRAK jährlich verlängert, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung gefunden ist. Für eine dauerhafte Ausnahme verlangt die OECD, dass die Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen. Nach Darstellung des DAV hat das BMF die jetzige Verlängerung daran geknüpft, dass die BRAK ein tragfähiges Prüfkonzept vorlegt.
Das geplante Prüfsystem
Die Hauptversammlung der BRAK hatte vor einem Jahr beschlossen, ein Konzept für ein zentrales elektronisches Prüfsystem zu erarbeiten. Nach der Presseerklärung der BRAK soll es so arbeiten.
- Bestimmte Transaktionsdaten der Sammelanderkonten werden über eine Schnittstelle der Banken abgerufen.
- Ein zentrales System prüft die Transaktionen automatisiert.
- Meldet es eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt.
Vorbild ist nach Angaben des DAV ein in Belgien bereits praktiziertes Modell. Die BRAK bereitet laut DAV und beck-aktuell ein Vergabeverfahren vor, um einen Dienstleister mit Entwicklung und Umsetzung zu beauftragen. Sie selbst spricht von einem Zwischenergebnis und arbeitet im Austausch mit BMJV und BMF an der rechtlichen und technischen Umsetzung. BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling erklärte, die Anwaltschaft könne „zumindest bis Ende 2027 weiter durchatmen“.
Risiko durch das EU-Geldwäschepaket
Ab Juli 2027 gilt das EU-Geldwäschepaket. Die Anti-Geldwäschebehörde AMLA bereitet technische Regulierungsstandards (RTS) vor, die unter anderem Pflichten bei Sammelkonten betreffen. Der DAV kritisiert, sie übertrügen bankübliche Prüf- und Dokumentationslogiken undifferenziert auf die Anwaltschaft und berücksichtigten die berufliche Verschwiegenheit nicht. Kämen die RTS wie ursprünglich geplant, könnten Sammelanderkonten nach Einschätzung des DAV vollständig vom Markt verschwinden. Auch die Umsetzung des BRAK-Systems wäre dann gefährdet.
Einordnung
Für Kanzleien ändert sich bis Ende 2027 zunächst nichts. Bemerkenswert ist der Lösungsweg. Statt Meldungen der Banken an die Finanzverwaltung soll eine zentrale Infrastruktur der Anwaltschaft Kontodaten über Bankschnittstellen abrufen und maschinell auswerten. Welche Daten genau abgerufen werden, nach welchen Kriterien das System Auffälligkeiten erkennt und wie die anwaltliche Verschwiegenheit technisch geschützt wird, geht aus den Mitteilungen noch nicht hervor. Diese Fragen sind im Vergabeverfahren und bei der gesetzlichen Umsetzung zu klären – ebenso das Verhältnis zu den Standards der AMLA.
Quellen
- Presseerklärung 19/2026: Erfolg der BRAK in Sachen Sammelanderkonten (Bundesrechtsanwaltskammer), 25.09.2026
- PM 35/26: Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert! (Deutscher Anwaltverein), 25.09.2026
- Hasso Suliak, Anti-Geldwäschebehörde bereitet Rechtsakte vor: Droht anwaltlichen Sammelanderkonten das Aus? (Legal Tribune Online), 25.09.2026
- Neue Prüfpflichten ab 2027: Was auf Sammelanderkonten zukommt (beck-aktuell), 25.09.2026