Recht und Regulierung

US-Berufungsgericht – KI-Training mit Westlaw-Leitsätzen war kein Fair Use

Das US-Bundesberufungsgericht für den Dritten Bezirk (Court of Appeals for the Third Circuit) hat am 29. September 2026 im Rechtsstreit Thomson Reuters gegen ROSS Intelligence entschieden. Westlaw-Leitsätze sind urheberrechtlich geschützt, und ihre Verwendung zum Training einer juristischen KI-Suchmaschine war kein „fair use“. Das Gericht bestätigte damit eine Teilentscheidung der ersten Instanz. US-Fachmedien werten das Urteil als erste Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts zur Fair-Use-Frage beim KI-Training.

Der Fall

ROSS Intelligence wurde von drei Informatikstudenten der University of Toronto gegründet und entwickelte eine Suchmaschine, die auf Rechtsfragen in natürlicher Sprache mit passenden Passagen aus Gerichtsentscheidungen antwortet. Nach den Feststellungen im Urteil des Third Circuit handelte es sich nicht um generative KI. Das System gab nur vorhandene Textstellen aus rund zehn Millionen Urteilen wieder. Für das Training ließ ROSS über den Dienstleister LegalEase etwa 25.000 Memos erstellen, die jeweils eine Rechtsfrage und mehrere bewertete Urteilspassagen enthielten. Die Fragen wurden dabei vielfach aus Westlaw-Leitsätzen (headnotes) gebildet. ROSS bewarb sein Produkt ausdrücklich als Alternative zu Westlaw.

Das Bundesbezirksgericht in Delaware, in dem Bundesrichter Stephanos Bibas als abgeordneter Richter entschied, hatte festgestellt, dass ROSS mit der Nutzung von 2.243 Leitsätzen das Urheberrecht verletzt habe. Zur Originalität der Leitsätze und zur Fair-Use-Frage ließ es ein Zwischenrechtsmittel (interlocutory appeal) zu. Darüber hat nun der Senat mit den Richtern Restrepo, Montgomery-Reeves und Bove entschieden. Die mündliche Verhandlung fand am 11. Juni 2026 statt.

Die Begründung

  • Schutzfähigkeit. Die Schwelle der Originalität sei niedrig. Die Redaktion entscheide, welche Rechtssätze wichtig genug für einen Leitsatz seien und wie sie formuliert würden. Jeder Leitsatz müsse aus sich heraus verständlich sein. Leitsätze seien nicht das Recht selbst, die Urteile blieben frei zugänglich. Die sogenannte Merger-Doktrin greife nicht, weil sich Rechtssätze auf viele Arten ausdrücken ließen.
  • Zweck der Nutzung. Die Nutzung sei kommerziell und allenfalls minimal transformativ. Beide Seiten verwendeten die Leitsätze letztlich für eine Plattform zur Rechtsrecherche. Der Zwischenschritt des KI-Trainings ändere daran wenig.
  • Markt. Neben dem Markt für Westlaw selbst erkennt das Gericht einen sich rasch entwickelnden Markt für die Lizenzierung von Leitsätzen als KI-Trainingsdaten an. Thomson Reuters nutze die Leitsätze bereits für eigene KI-Produkte.

Nur der zweite Fair-Use-Faktor, die Art des Werks, spreche leicht für ROSS. Ausdrücklich grenzt das Gericht den Fall von den Verfahren zu generativer KI ab, etwa Bartz v. Anthropic und Kadrey v. Meta sowie der Stellungnahme des US-Justizministeriums im Sammelverfahren gegen OpenAI. Das System von ROSS habe keine neuen Inhalte erzeugen können. Die Anwälte von ROSS kündigten nach einem Bericht von LawNext an, den Supreme Court anzurufen.

Einordnung

Die Entscheidung betrifft unmittelbar Anbieter juristischer Datenbanken und KI-Rechercheprodukte – also den Markt, aus dem auch Kanzleien ihre Werkzeuge beziehen. Bemerkenswert ist, dass das Gericht die Lizenzierung redaktioneller Inhalte als Trainingsdaten als schützenswerten Folgemarkt anerkennt. Für generative Sprachmodelle lässt es die Fair-Use-Frage dagegen bewusst offen.

Auf Deutschland ist das Ergebnis nicht unmittelbar übertragbar, denn eine offene Fair-Use-Schranke kennt das deutsche Urheberrecht nicht. Die Nutzung geschützter Inhalte für KI-Training richtet sich hier nach den Schranken für Text und Data Mining (§§ 44b, 60d UrhG). Hinzu kommen die Pflichten der KI-Verordnung für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Amtliche Leitsätze deutscher Gerichte sind als amtliche Werke nach § 5 UrhG gemeinfrei. Für redaktionelle Leitsätze und Anmerkungen von Verlagen stellt sich die Schutzfrage gesondert. Praktisch bleibt für Kanzleien die Frage relevant, aus welchen Quellen die eingesetzten Rechercheprodukte ihre Inhalte beziehen. Ob der Supreme Court die Sache annimmt, ist offen. Hintergrund zum Einsatz solcher Werkzeuge bietet die Seite KI für Anwälte.