Die Amtschefkonferenz am Tegernsee hat am 30. September und 1. Oktober 2026 die Justizstaatssekretärinnen und -staatssekretäre von Bund und Ländern zusammengeführt. Schwerpunkte waren nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech in der Justiz, die Stärkung der IT-Infrastruktur und die Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat.
Gastgeber war Dr. Winfried Brechmann, Amtschef des bayerischen Justizministeriums. Die Tagung begann mit einer Sitzung des E-Justice-Rats. Ziel sei es, die IT-Infrastruktur zu stärken und die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Digitalprojekte entschlossen voranzubringen, erklärte Brechmann. Daneben ging es um eine beschleunigte Verwendung der Mittel aus dem Pakt für den Rechtsstaat. Konkrete Beschlüsse nannte die Mitteilung des Ministeriums nicht.
Der E-Justice-Rat
Der E-Justice-Rat koordiniert die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Justiz, entscheidet über grundlegende IT-Projekte und legt fachübergreifende IT-Standards fest. Bayern hat den Vorsitz im Juli 2026 von Nordrhein-Westfalen übernommen, wo Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner den Rat sechs Jahre lang geleitet hatte. Vorsitzender ist nun Brechmann. Als Vorhaben nannte das Ministerium damals unter anderem die Entwicklung und den Einsatz von KI in der Justiz sowie den Aufbau der gemeinsamen Justizcloud.
Stand der Justizcloud
Einen ersten Baustein hatte das baden-württembergische Justizministerium im August gemeldet. Am 20. August 2026 ging das bundesweite Justiznetz in Betrieb, an das Baden-Württemberg und Niedersachsen als erste Länder angeschlossen wurden. Bayern sollte als nächstes Land folgen. Das Netz wird nach Angaben des Ministeriums von der Justiz selbst und nicht von einem externen IT-Dienstleister betrieben. Eine erste Version der Justizcloud soll Mitte 2027 bereitstehen, bis Ende 2028 sollen alle Länder und der Bund angeschlossen sein. Als erste Anwendung ist das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) für Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen.
Einordnung
Finanziell stützen sich die Vorhaben auf den im Juni 2026 beschlossenen Pakt für den Rechtsstaat. Der Bund stellt bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro bereit, davon 210 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte. Für Anwälte wirken sich solche Infrastrukturentscheidungen mittelbar aus – etwa darüber, wie einheitlich Gerichte künftig mit elektronischen Akten und Fachverfahren arbeiten. Grundlagen dazu finden sich auf der Seite Elektronischer Rechtsverkehr.
Quellen
- Amtschefkonferenz am Tegernsee (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), 30.09.2026
- Bayern übernimmt den Vorsitz des länderübergreifenden E-Justice-Rats (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), 01.07.2026
- Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft (Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg), 21.08.2026
- Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), 25.06.2026