Der 75. Deutsche Juristentag hat sich am 18. September 2026 in Erfurt dafür ausgesprochen, KI in der Juristenausbildung fest zu verankern. Das Studium soll kritische Urteilsfähigkeit im Umgang mit Digitalisierung und KI vermitteln, und für die Staatsprüfungen soll ein Format zur Überprüfung KI-gestützter Rechtsgutachten entwickelt werden. Verbindliche Digitalisierungsklausuren lehnte die Abteilung dagegen ab.
Die Abteilung „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“ beriet auf Grundlage eines Gutachtens von Prof. Dr. Julian Krüper. Mit 82:7:4 Stimmen forderte sie eine grundlegende und zeitnahe Reform der juristischen Ausbildung.
Die Beschlüsse mit KI-Bezug
- Die Reform soll auf einem modernen Leitbild aufbauen, das Künstliche Intelligenz und Digitalisierung angemessen berücksichtigt (angenommen 88:1:5).
- Die Ausbildung soll angesichts des technologischen Wandels „kritische Urteilsfähigkeit im Umgang mit Digitalisierung und KI vermitteln“. Die Gesetzgeber sollen entsprechende Zielformulierungen in das Deutsche Richtergesetz und die Ausbildungsgesetze der Länder aufnehmen (angenommen 92:1:3).
- KI-Kompetenzen werden in einem Katalog möglicher verpflichtender Schlüsselqualifikationen genannt, neben etwa Vertragsgestaltung und Verhandlungsmanagement (angenommen 63:15:17).
- Das Recht der Digitalisierung soll als integraler Bestandteil der Kerngebiete des Bürgerlichen, Straf-, Öffentlichen und Verfahrensrechts in die Pflichtfächer aufgenommen werden (knapp angenommen 38:35:23).
- Es soll ein Prüfungsformat entwickelt werden, das die kritische Überprüfung KI-gestützter Rechtsgutachten zum Gegenstand hat (angenommen 70:7:12).
Was abgelehnt wurde
Keine Mehrheit fanden der Vorschlag, Digitalisierungskompetenzen wie Legal Tech, Datenkompetenz und Projektmanagement bundeseinheitlich und verbindlich in die Prüfungspläne aufzunehmen (11:53:21), sowie eine Pflichtklausur zu Digitalisierungskompetenzen im Zweiten Staatsexamen (7:65:16). Weil die vorgeschlagene Neuordnung des Referendariats scheiterte, entfiel auch eine Wahlstation in Zukunftsfeldern wie Legal Tech und KI. Angenommen wurden dagegen elektronische Prüfungen in beiden Examina, digital bereitgestellte Hilfsmittel und die Zulassung eines Fachkommentars in der Ersten Prüfung.
Einordnung
Die Beschlüsse des Juristentags sind rechtspolitische Empfehlungen. Umsetzen müssten sie der Bund im Deutschen Richtergesetz und die Länder in ihren Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Der Beschluss zur KI-Urteilsfähigkeit richtet sich ausdrücklich an beide. Inhaltlich setzt der Juristentag weniger auf eine eigene Prüfungsdisziplin „Legal Tech“ als darauf, den kritischen Umgang mit KI-Ergebnissen in die bestehenden Fächer und Prüfungen einzubauen – also genau die Fähigkeit, die in der Praxis beim Prüfen KI-gestützter Schriftsätze gefragt ist. Parallel bewegen sich einzelne Hochschulen bereits. Ab dem Wintersemester 2026 erhalten Studierende der Bucerius Law School, der Universität Leipzig, der Leibniz Universität Hannover und der EBS Universität nach Angaben der Beteiligten kostenlosen Zugang zu einer kommerziellen juristischen KI-Plattform. Hintergrund zum Begriff bietet die Seite Was ist Legal Tech?
Quellen
- Beschlüsse des 75. Deutschen Juristentags, Fassung vom 18. September 2026 (Deutscher Juristentag e. V.), 18.09.2026
- Abstimmung auf Deutschem Juristentag: Juristenausbildung soll grundlegend reformiert werden (beck-aktuell), 18.09.2026
- 75. djt in Erfurt: Das sind die wichtigsten Beschlüsse (Legal Tribune Online), 20.09.2026
- KI-Anbieter Harvey drängt in deutsche Hörsäle (beck-aktuell), 24.09.2026