Die abschließenden KI-Leitlinien der US-Bundesjustiz sollen bis Ende 2026 vorliegen. Das wurde auf der Sitzung der Judicial Conference of the United States am 17. September 2026 deutlich, über die das Administrative Office of the U.S. Courts berichtete. Bis dahin gelten vorläufige Vorgaben, die den Gerichten untersagen, richterliche Kernaufgaben an KI zu delegieren.
Task Force mit sieben Untergruppen
Nach dem Bericht von Judge Robert J. Conrad Jr., Direktor des Administrative Office und Sekretär der Judicial Conference, hatte er 2025 eine beratende Task Force zu KI eingesetzt. Sie hat mehr als 60 Problemfelder identifiziert, diese priorisiert und sieben Untergruppen gebildet. Den Vorsitz führt Judge Sidney R. Thomas vom Ninth Circuit Court of Appeals, der die Konferenz über den Stand der Arbeiten unterrichtete.
Die vorläufige Handreichung (interim guidance) warnt die Gerichte davor, Kernfunktionen der Rechtsprechung – ausdrücklich die Entscheidungsfindung und die Entscheidung von Fällen – an KI abzugeben. Zudem bleiben alle Nutzer in vollem Umfang für Arbeitsergebnisse verantwortlich, die mit KI-Unterstützung entstehen. Laut ABA Journal will die Task Force ihre endgültigen Empfehlungen bis Jahresende vorlegen. Thomas sieht den wichtigeren Einsatzbereich danach eher in der Gerichtsverwaltung als bei der richterlichen Entscheidung. Anlass der Überprüfung war nach dem Bericht unter anderem, dass zwei Bundesrichter im Oktober 2025 eingeräumt hatten, dass die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter zu Entscheidungen mit erheblichen Fehlern geführt hatte.
Ablösung von CM/ECF
Parallel treibt die Bundesjustiz die Modernisierung ihres Fallverwaltungssystems voran. Das bisherige CM/ECF (Case Management/Electronic Case Files), über das auch Anwälte elektronisch einreichen, wird durch ein neues System im Rahmen der Case Management Modernization ersetzt. Die erste Komponente soll noch vor Ende 2026 bereitstehen. Bis Ende 2027 sollen alle neuen Verfahren der District Courts im neuen System geführt werden. Berufungs- und Insolvenzgerichte sollen folgen.
Einordnung
Der Grundsatz, dass die Entscheidung beim Menschen bleibt, deckt sich mit der Linie europäischer Gremien. Der Europarat hat mit dem zweiten KI-Bericht seiner Effizienzkommission CEPEJ im Juni 2026 eine Bestandsaufnahme vorgelegt. Das dortige Ressourcenzentrum verzeichnet 176 Cyberjustiz- und KI-Werkzeuge, davon 51 im Jahr 2025 neu aufgenommene. Zugleich hält der Bericht fest, dass es keinen Beleg dafür gebe, dass KI die Justiz gerechter oder Entscheidungen genauer mache. Unmittelbar übertragbar sind die US-Vorgaben nicht. Sie sind interne Verwaltungsleitlinien der Bundesgerichte, während in der EU die KI-Verordnung einen gesetzlichen Rahmen setzt. KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften unterstützen sollen, gelten dort als Hochrisiko-Systeme. Die entsprechenden Pflichten greifen nach dem CEPEJ-Bericht ab Dezember 2027. Mehr dazu in der Übersicht zur KI-Verordnung.
Quellen
- Judiciary Cites Progress on Case Management, Property Authority, and AI (Administrative Office of the U.S. Courts, englisch), 17.09.2026
- Federal judiciary plans to release AI recommendations (ABA Journal, englisch), 18.09.2026
- 2nd Report on the Use of Artificial Intelligence (AI) in the Judiciary, CEPEJ(2026)7 (Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats, englisch), 19.06.2026