OpenAI hat am 17. September 2026 „Astra for Law“ vorgestellt – ein Angebot für Kanzleien und Legal-Tech-Unternehmen, das das Sprachmodell GPT-6 Astra mit juristischen Werkzeugen, Voreinstellungen und einem eigenen Suchindex für Rechtsquellen kombiniert. Ein eigenständiges neues Modell ist Astra for Law nach der Beschreibung des Unternehmens nicht. Inhaltlich deckt das Angebot bislang ausschließlich US-Recht ab.
Was OpenAI anbietet
Laut der Ankündigung von OpenAI (englisch) besteht das Angebot aus mehreren Bausteinen, nämlich einem täglich aktualisierten juristischen Suchindex mit mehr als 230 Millionen URLs zu US-Rechtsprechung, Gesetzen, Verordnungen, Verfahrensregeln der Gerichte und Verwaltungsentscheidungen, auf juristische Analyse und Schriftsätze zugeschnittenen Anweisungen sowie Einstellungen für eine besonders gründliche Bearbeitung. Für die Rechtsprechungssammlung arbeitet OpenAI mit dem gemeinnützigen Free Law Project (CourtListener) zusammen. Nach Unternehmensangaben sind damit mehr als 99,9 Prozent der veröffentlichten US-Präjudizien erfasst.
Hinzu kommen 26 Plugins von Partnerunternehmen, darunter Thomson Reuters, iManage, Intapp, Relativity und Clio. Für die Nutzung über die Programmierschnittstelle (API) nennt OpenAI eine Option ohne Datenspeicherung (Zero Data Retention). Die Nutzung in ChatGPT Enterprise ist nach Angaben des Unternehmens standardmäßig von menschlicher Überprüfung ausgenommen.
Zugang zunächst nur für ausgewählte Kanzleien
Zum Start erhalten ausgewählte Kanzleien Zugang über das „Trusted Access Program“ in ChatGPT und Codex. OpenAI nennt unter anderem Sullivan & Cromwell, Ropes & Gray, Cooley, Skadden, Latham & Watkins sowie Wachtell, Lipton, Rosen & Katz. Über die API soll das Angebot unter der Bezeichnung „GPT-6 Astra Law“ folgen. Einen Termin nennt OpenAI nicht. Die Legal-AI-Anbieter Harvey und Legora werden als erste API-Kunden genannt. Der US-Fachdienst LawNext beschreibt den Start als Angebot, das sich gezielt an Großkanzleien und Technologieanbieter richtet.
Benchmark mit Einschränkungen
Als Leistungsnachweis verweist OpenAI auf den „Legal Research Bench“ des Testanbieters Vals AI. Bei 200 Rechercheaufgaben zum US-Recht habe Astra for Law 54,0 Prozent korrekt beantwortet, das Basismodell mit allgemeiner Websuche 38,7 Prozent. Verglichen wurde damit nur mit dem eigenen Modell. Eine Gegenüberstellung mit etablierten Recherchedatenbanken enthält die Mitteilung nicht. Es handelt sich um Angaben des Herstellers.
Einordnung
Für deutsche Kanzleien ist Astra for Law derzeit vor allem als Marktsignal von Bedeutung. Der Suchindex umfasst nur US-Quellen, der Zugang ist auf ein Auswahlprogramm beschränkt, und Aussagen zu Europa enthält die Ankündigung nicht. Auf deutsches Recht übertragbar ist das Angebot in dieser Form also nicht. Bemerkenswert ist die Marktstruktur. Ein Modellanbieter bündelt selbst juristische Inhalte und Werkzeuge und beliefert zugleich spezialisierte Anbieter wie Harvey und Legora, die bislang zwischen Modell und Kanzlei standen. Wer KI-Werkzeuge in der Kanzlei einsetzt, muss unabhängig vom Anbieter die Anforderungen an die Einschaltung von Dienstleistern nach § 43e BRAO und die Vorgaben der DSGVO prüfen. Zusagen wie der Verzicht auf Datenspeicherung sind dafür ein Baustein, ersetzen die vertragliche Prüfung aber nicht. Weitere Hinweise bietet die Übersicht KI für Anwälte.
Quellen
- Introducing Astra for Law (OpenAI, englisch), 17.09.2026
- OpenAI Releases Astra for Law, A GPT-6 Model Tailored for Legal Work, Targeting Large Firms and Tech Vendors (LawNext, englisch), 17.09.2026