Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) hat sich am 1. September 2026 mit einem „Statement of Interest“ in das Sammelverfahren gegen OpenAI vor dem Bundesbezirksgericht für den Southern District of New York eingeschaltet. Zur Frage von Fair Use beim KI-Training vertritt die US-Regierung darin die Position, dass das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung ist.
Verfahren und Rechtsgrundlage
Das Verfahren „In re: OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation“ (25-md-3143) bündelt mehrere Klagen gegen OpenAI und Microsoft, darunter die der New York Times sowie Klagen von Buchautoren und Verlagen. Zuständig ist Bundesrichter Sidney Stein. Das DOJ ist nicht Partei. Es stützt sich auf 28 U.S.C. § 517, wonach das Ministerium die Interessen der Vereinigten Staaten in anhängigen Verfahren wahrnehmen kann, ohne dass es dafür einer Zulassung durch das Gericht bedarf. Unterzeichnet ist die 20-seitige Stellungnahme unter anderem von Associate Attorney General Stanley E. Woodward Jr. und Brett Shumate, Assistant Attorney General der Zivilabteilung.
Die Argumente
- Nationales Interesse. Das Ministerium verweist auf Executive Orders vom 23. Januar 2025 und vom 2. Juni 2026 zur Führungsrolle der USA bei KI. Rechtsregeln, die den Aufbau einer leistungsfähigen KI-Industrie erheblich erschwerten, gefährdeten die nationale Sicherheit und verschafften ausländischen Konkurrenten Vorteile.
- Training und Ausgabe trennen. Datenerhebung, Training und Ausgabe seien eigene Stufen mit eigenen Rechtsfragen. Die Stellungnahme befasst sich nur mit dem Training. Einzelne Ausgaben könnten problematisch sein und seien im Einzelfall gesondert zu prüfen.
- Kritik an der „Market Dilution“-These. Die Erwägung aus dem Verfahren Kadrey v. Meta, KI-Ausgaben könnten den Markt mit konkurrierenden Werken überschwemmen, hält das DOJ für grundlegend verfehlt. Das Gericht habe Training und Ausgaben zu einer einheitlichen Nutzung zusammengezogen und die Frage der wesentlichen Ähnlichkeit ausgeblendet.
- Wettbewerb. Lizenzgebühren für Trainingsdaten könnten sich vor allem die größten Technologieunternehmen leisten, und sie kämen in erster Linie etablierten Medienhäusern zugute. Ob ein Lizenzsystem praktisch umsetzbar wäre, lässt das Ministerium ausdrücklich offen.
Am 29. September 2026 nahm der Third Circuit im Verfahren Thomson Reuters gegen ROSS Intelligence in einer Fußnote auf die Stellungnahme Bezug und grenzte seinen Fall, ein nicht generatives Recherchesystem, davon ab.
Einordnung
Ein Statement of Interest bindet das Gericht nicht. Über Fair Use entscheidet Richter Stein. Die Stellungnahme zeigt aber, dass die US-Regierung in den Urheberrechtsverfahren gegen KI-Anbieter deutlich Partei für eine weite Auslegung der Fair-Use-Schranke beim Training ergreift. Die Kanzlei Sterne Kessler hebt in ihrer Analyse hervor, dass sich das DOJ damit der Linie aus Bartz v. Anthropic anschließt und gegen die Erwägungen aus Kadrey v. Meta stellt.
Auf Deutschland und die EU ist die Argumentation nicht übertragbar. Eine offene Fair-Use-Klausel kennt das europäische Urheberrecht nicht. Maßgeblich sind abschließend geregelte Schranken, für KI-Training vor allem die Schranke für Text und Data Mining mit der Möglichkeit eines Nutzungsvorbehalts (§ 44b UrhG). Hinzu kommen die Pflichten der KI-Verordnung für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die Werkzeuge von US-Anbietern nutzen oder Mandanten mit US-Bezug beraten, bleibt der Ausgang der US-Verfahren gleichwohl von Interesse. Mehr zum europäischen Rahmen auf der Seite KI-Verordnung.
Quellen
- Statement of Interest of the United States, In re: OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation, 25-md-3143 (S.D.N.Y.) (U.S. Department of Justice, englisch), 01.09.2026
- IP Hot Topic: The DOJ Chimes in on Fair Use and AI (Sterne Kessler, englisch), 04.09.2026
- Training LLMs on Copyrighted Works Is Fair Use, Says the DOJ (Heather Meeker, englisch), 13.09.2026