Justiz digital

KI-Schriftsätze fluten die Gerichte – warum ich als Anwalt keine Angst um meine Fälle habe

Die NZZ beschreibt in ihrem Bericht „KI-Schriftsätze überschwemmen deutsche Gerichte: Justiz am Limit“ eine Entwicklung, die inzwischen jedes Gericht kennt. Mit Chatbots kann fast jeder Schriftsätze verfassen, die fachkundig klingen. Lesen und bearbeiten müssen die Gerichte sie trotzdem. Die naheliegende Frage an einen Anwalt lautet, ob die KI ihm die Arbeit wegnimmt. Meine Antwort – um die Justiz mache ich mir Sorgen. Um meine Mandate nicht.

Was der Bericht beschreibt

Die Aktenberge an deutschen Gerichten wachsen nach dem Bericht auch deshalb, weil Verfahrensbeteiligte ihre Eingaben mit KI erstellen. Die Schriftsätze werden länger. In einem Extremfall wurde ein Antrag auf 4.500 Seiten begründet. Wachsende Verfahrenszahlen und aufgeblähte Eingaben treffen auf Gerichte, die personell ohnehin am Anschlag arbeiten.

Die Zahlen aus den Ländern bestätigen das. An den niedersächsischen Sozialgerichten gingen im ersten Halbjahr 2026 3.083 Eilanträge ein, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Klagen stieg von 11.685 auf 14.120. Das Landessozialgericht sieht den KI-Einsatz als wesentlichen Grund und berichtet von Schriftsätzen, die Entscheidungen zitieren, die es nicht gibt. In Hessen stieg die Zahl der eingehenden Schriftsätze an den Sozialgerichten vom ersten Quartal 2025 zum ersten Quartal 2026 von 4.193 auf 6.138.

Anfang Oktober haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts den Gesetzgeber aufgefordert, in der VwGO eine Grundlage für verbindliche Vorgaben zu Umfang und Struktur von Schriftsätzen zu schaffen. Vorbild sind die Verfahrensregeln des EuGH. In Österreich hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals eine Mutwillensstrafe von 200 Euro gegen einen Beschwerdeführer verhängt, der das Gericht mit mehreren hundert Seiten KI-Eingaben überzogen hatte.

Was die Politik vorschlägt

Winfried Bausback, Vorsitzender des Arbeitskreises Juristen der CSU und früherer bayerischer Justizminister, will Gerichten erlauben, von Prozessparteien, die nicht auf den Punkt kommen, ausdrücklich Konkretisierungen zu verlangen. Chancen sieht er in der KI nur, wenn die Justiz selbst wirksame Assistenzsysteme bekommt. Rechtsanwalt Christian Wagner bringt das in der NZZ auf die Formel „Die Gerichte müssen Feuer mit Feuer bekämpfen können.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will, dass Gerichte den Parteien klare Vorgaben machen können, wie sie ihr Anliegen vortragen. Was die CSU-Juristen im Einzelnen fordern und welche Prozessrechtsreform das Bundesjustizministerium plant, steht im Beitrag „KI-Schriftsätze – CSU-Juristen fordern Schutzmechanismen, BMJV plant Prozessreform“.

Warum ich keine Angst um meine Fälle habe

Ich bin seit über zwanzig Jahren Strafverteidiger und mehrmals in der Woche im Gerichtssaal. Die Flut, von der die Gerichte berichten, trifft vor allem Verfahren, in denen Bürger ohne Anwalt klagen dürfen – Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Amtsgerichte in Zivilsachen. Ich vermute, dass ein großer Teil dieser Kläger auch früher keinen Anwalt beauftragt hätte. Diese Fälle gehen der Anwaltschaft nicht verloren, sie kommen neu hinzu.

Im Strafverfahren entscheidet sich wenig auf dem Papier, das ein Chatbot schreiben kann. Was in der Ermittlungsakte steht, erfährt in vollem Umfang vor allem der Verteidiger über die Akteneinsicht nach § 147 StPO. Gewonnen oder verloren wird in der Hauptverhandlung – bei der Befragung von Zeugen, beim Beweisantrag im richtigen Moment, im Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Kein Sprachmodell sitzt neben dem Mandanten, wenn das Urteil verkündet wird.

Ich nutze KI selbst, gerade in Umfangsverfahren mit tausenden Seiten Akte und großen Datenbeständen. Dort hilft sie mir, Struktur in Material zu bringen, das kein Mensch mehr linear lesen kann. Die Verantwortung für jeden Satz, der das Büro verlässt, bleibt bei mir. Das Problem sind nicht KI-Schriftsätze an sich, sondern ungeprüfte Masse. Ein aufgeblähter Schriftsatz schadet vor allem dem, der ihn einreicht. Die eine berechtigte Rüge geht zwischen hundert Seiten Füllstoff unter.

Wer sich vor dem ersten Gespräch mit einem Chatbot informiert hat, ist für mich keine Konkurrenz, sondern ein Mandant, der seine Fragen schon sortiert hat. Ob die Antworten stimmen, klären wir dann gemeinsam.

Wo ich bei den Lösungen vorsichtig bin

Dass Gerichte eine Konkretisierung verlangen dürfen, halte ich für richtig. Ein Gericht sollte nicht erraten müssen, was jemand eigentlich will. Bei starren Seitengrenzen wäre ich zurückhaltend, jedenfalls für den Strafprozess. Ein Beweisantrag in einem Umfangsverfahren lässt sich nicht beliebig kürzen, und rechtliches Gehör hängt nicht an einer Seitenzahl. Vorgaben zur Struktur ja, ein Deckel auf den Inhalt nein.

Und die Justiz braucht eigene Werkzeuge. Die Verwaltungsgerichtspräsidenten lehnen gerichtliche KI als Lösung ab, weil es nicht Aufgabe eines Gerichts sei, das Rechtsschutzziel erst herauszufiltern. Das ist als Grundsatz richtig. Nur wird kein Gesetz die Zahl der Eingaben senken. Gerichte, die mit Papier gegen Sprachmodelle antreten, verlieren dieses Rennen – und mit ihnen alle, die auf eine schnelle Entscheidung warten, auch meine Mandanten.

Stand 13. Oktober 2026