KI in der Rechtspraxis

Kalifornien regelt KI-Nutzung durch Anwälte per Gesetz

Kalifornien regelt als einer der ersten US-Bundesstaaten per Gesetz, wie Anwältinnen und Anwälte generative KI einsetzen dürfen. Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete das Gesetz Kalifornien SB 574 am 30. September 2026. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Das Parlament hatte den Entwurf nach Darstellung des Berliner Rechtsanwalts Markus Hartung Ende August einstimmig verabschiedet. Kern ist ein neuer Abschnitt 6068.1 im Business and Professions Code, ergänzt um eine Änderung der Zivilprozessordnung.

Die wesentlichen Pflichten

  • Kein Delegieren. Anwälte dürfen die „practice of law“ nicht an generative KI delegieren. Recherche-, Entwurfs- oder Prüfungsunterstützung bleibt möglich. Die juristische Verantwortung liegt beim Anwalt.
  • Vertraulichkeit. Vertrauliche, nicht öffentliche oder personenbezogene Informationen dürfen nur in KI-Systeme eingegeben werden, deren Zugriff auf den Anwalt und berechtigte, ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen beschränkt ist.
  • Prüfpflicht. KI-Ergebnisse sind mit angemessenen Schritten auf Richtigkeit zu prüfen, ausdrücklich einschließlich Rechtsprechungs- und Gesetzeszitaten. Fehlerhafte oder halluzinierte Inhalte sind zu korrigieren.
  • Offenlegung. Der KI-Einsatz ist dem Gericht für alle eingereichten Dokumente offenzulegen. Form und Umfang der Offenlegung regelt das Gesetz nicht.
  • Zitate bei Gericht. Section 128.7 des Code of Civil Procedure verbietet künftig Schriftsätze mit Zitaten, die der verantwortliche Anwalt nicht persönlich überprüft hat – unabhängig davon, ob sie von einer KI stammen. Verstöße unterliegen dem dortigen Sanktionsrahmen.

Zudem dürfen Schiedsrichter nach dem Gesetz keinen Teil ihrer Entscheidungsfindung an ein KI-Werkzeug delegieren. Für Anbieter alternativer Streitbeilegung wird ein Beschwerdeverfahren eingeführt.

Offene Auslegungsfragen

Die Kanzlei Holland & Knight weist darauf hin, dass das Gesetz weder „delegieren“ noch „practice of law“ definiert und offenlässt, ob die Offenlegungspflicht nur dokumentbezogen gilt. Hartung hält das Delegationsverbot ebenfalls für unscharf, bewertet den Ansatz aber als bemerkenswert, weil er regele, wie Anwälte arbeiten müssen, und nicht nur, was sie zu unterlassen haben.

Einordnung

Für deutsche Kanzleien gilt das kalifornische Gesetz nicht. Es zeigt aber, in welche Richtung Berufsregeln zur KI-Nutzung gehen können – Prüfpflicht für Zitate, Vertraulichkeit bei der Werkzeugwahl und Transparenz gegenüber Gerichten. In Deutschland hielt der zuständige Ausschuss 7 der Satzungsversammlung im Juni 2026 eine Konkretisierung in der BORA, was beim KI-Einsatz zur gewissenhaften Berufsausübung nach § 43 BRAO gehört, derzeit nicht für geboten. Die Bewertung sei keine andere als bei menschlichen Hilfspersonen. KI-Kompetenz sei für Anwältinnen und Anwälte aber unverzichtbar. Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung ist für den 7. Dezember 2026 angesetzt. Mehr zum Thema auf der Seite KI für Anwälte.