KI in der Rechtspraxis

ILTA-Umfrage 2026 – 94 Prozent der Kanzleien nutzen oder erproben generative KI

Die International Legal Technology Association (ILTA) hat Mitte September 2026 ihren ILTA Technology Survey 2026 veröffentlicht (Original). Danach nutzen oder erproben 94 Prozent der 508 teilnehmenden Kanzleien generative KI – im Vorjahr waren es 80 Prozent. Die Kanzleien repräsentieren nach Angaben des Verbands mehr als 139.000 Anwälte und rund 275.000 Nutzer insgesamt.

Der Bericht umfasst nach Angaben des Fachblogs eDiscovery Today 489 Seiten. Frei zugänglich ist eine elfseitige Zusammenfassung (Executive Summary), verfasst von IT- und Innovationsverantwortlichen aus Kanzleien und einem Technologieberater. Befragt wurden ausschließlich ILTA-Mitglieder, nach dem Bericht von LawSites aus rund einem Dutzend Ländern und von kleinen Einheiten bis zu Großkanzleien.

Welche Werkzeuge im Einsatz sind

Auf die Frage, welche KI-Produkte genutzt oder erprobt werden, lag nach der Auswertung von Bob Ambrogi (LawSites) Microsoft 365 Copilot mit 76 Prozent deutlich vorn. Dahinter folgten nahezu gleichauf Thomson Reuters CoCounsel (44 Prozent), Anthropics Claude (44 Prozent) und Harvey (43 Prozent). Lexis+ AI kam auf 26 Prozent, ChatGPT Enterprise auf 22 Prozent, Legora auf 16 Prozent. In Kanzleien mit weniger als 50 Anwälten ergibt sich ein anderes Bild. Dort kommt Copilot auf 59 Prozent, Claude auf 42 Prozent, CoCounsel auf 40 Prozent und Harvey nur auf 22 Prozent. Als häufigste Einsatzzwecke nennt die Umfrage Entwürfe von Dokumenten, Besprechungsnotizen und Zusammenfassungen, Rechtsrecherche sowie die Auswertung langer Dokumente – jeweils im Bereich von 73 bis 79 Prozent.

Richtlinien hängen stark von der Kanzleigröße ab

78 Prozent der Kanzleien haben eine förmliche Richtlinie für generative KI. Die Executive Summary schlüsselt das nach Größe auf. Bei weniger als 50 Anwälten sind es 57 Prozent, bei 350 bis 699 Anwälten 98 Prozent und bei mehr als 700 Anwälten 91 Prozent. Noch größer ist die Spanne bei einzelnen Vorgaben. Eine menschliche Prüfung der Arbeitsergebnisse schreiben 31 Prozent der kleinsten und 79 Prozent der größten Kanzleien vor, eine verpflichtende Schulung vor der Nutzung 11 beziehungsweise 72 Prozent. Die Zustimmung des Mandanten verlangen zwischen 8 und 38 Prozent, je nach Größenklasse.

Bei den Sorgen verschiebt sich der Schwerpunkt. Die Genauigkeit der Ergebnisse nennen 63 Prozent als größtes Problem, nach 82 Prozent im Vorjahr. Dafür taucht generative KI erstmals auf der Liste der größten Sicherheitsherausforderungen auf – und zwar gleich auf Platz zwei, hinter dem Nutzerverhalten. 13 Prozent setzen bereits agentische KI ein, 60 Prozent erwarten, dass der Anwaltsberuf in zehn Jahren wegen KI deutlich anders aussehen wird.

Einordnung

Die Zahlen beschreiben die Mitgliedschaft eines internationalen Verbands mit Schwerpunkt auf technologieaffinen Kanzleien. Repräsentativ für den deutschen Anwaltsmarkt sind sie nicht. Aufschlussreich ist vor allem die Kluft zwischen kleinen und großen Einheiten bei Richtlinien, Prüfpflichten und Schulungen. Hierzulande richten sich vergleichbare interne Regeln an den Verschwiegenheitspflichten aus § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB sowie an den Vorgaben des § 43e BRAO für die Einbindung externer Dienstleister aus. Dazu kommt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung. Welche Produkte in Deutschland verbreitet sind, lässt sich aus der Umfrage nicht ableiten. Einen Überblick über Werkzeuge gibt die Rubrik Kanzleisoftware.

Quellen

  1. ILTA’s 2026 Technology Survey (International Legal Technology Association, englisch), abgerufen am 04.10.2026
  2. The ILTA Technology Survey 2026 – Executive Summary (International Legal Technology Association, englisch), abgerufen am 04.10.2026
  3. Which AI Product Is Most Popular Among Law Firms? Findings of ILTA’s Tech Survey May Surprise You (LawSites/LawNext, Bob Ambrogi, englisch), 14.09.2026
  4. ILTA 2026 Technology Survey Results Released (eDiscovery Today, englisch), 14.09.2026