KI und Datenschutz in der Kanzlei – ChatGPT, Claude, Copilot

Kurz gefasst

Bei KI und Datenschutz in der Kanzlei greifen zwei Regelwerke ineinander – die DSGVO mit Auftragsverarbeitung und Drittlandübermittlung und das anwaltliche Berufsrecht mit der Verschwiegenheitspflicht. Ob ChatGPT, Claude, Copilot oder Gemini in Betracht kommen, hängt weniger vom Produktnamen ab als vom Tarif, vom Vertrag und davon, ob Eingaben zum Training verwendet werden.

Zwei Regelwerke

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Die anwaltliche Verschwiegenheit reicht weiter. Sie bezieht sich nach § 43a Abs. 2 BRAO „auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist“. Strafrechtlich flankiert wird sie durch § 203 StGB. Für die Einschaltung externer Dienstleister – dazu gehören KI-Anbieter – regelt § 43e BRAO die Voraussetzungen. Nach dessen Absatz 8 bleiben die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unberührt. Beide Prüfungen sind also nebeneinander anzustellen. Die berufsrechtliche Seite behandelt die Seite Verschwiegenheit und KI.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Verarbeitet ein KI-Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei, ist er Auftragsverarbeiter.

Art. 28 Abs. 3 Satz 1 DSGVO

Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet […]

Nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO muss der Vertrag unter anderem vorsehen, dass der Auftragsverarbeiter nur auf dokumentierte Weisung verarbeitet – ausdrücklich auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer. Die großen Anbieter stellen solche Verträge für ihre geschäftlichen Angebote bereit – OpenAI für ChatGPT Business, Enterprise und die API, Anthropic über das in die Commercial Terms einbezogene Data Processing Addendum, Microsoft über das Data Protection Addendum und die Product Terms, Google über das Cloud Data Processing Addendum. Für Verbraucherangebote gelten jeweils eigene Bedingungen.

Drittlandübermittlung

Werden Daten in die USA übermittelt, ist Kapitel V DSGVO zu beachten. Nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO darf eine Übermittlung erfolgen, „wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland […] ein angemessenes Schutzniveau bietet“. Für die USA hat die Europäische Kommission am 10.07.2023 einen solchen Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework erlassen. Er gilt nur für Unternehmen in den USA, die an dem Rahmen teilnehmen. Das Gericht der EU hat die Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss mit Urteil vom 03.09.2025 (T-553/23, Latombe/Kommission) abgewiesen.

OpenAI und Anthropic nennen in ihren Datenschutzerklärungen als Übermittlungsgrundlagen Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln. Daneben bieten einige Anbieter eine Speicherung in Europa an, etwa OpenAI für berechtigte Kunden von ChatGPT Enterprise, Edu und der API. Microsoft erklärt Microsoft 365 Copilot für EU-Kunden zum „EU Data Boundary service“.

Trainingsnutzung je Anbieter

Die folgende Übersicht gibt die Angaben der Anbieter wieder (Abruf 04.10.2026).

Anbieter Verbraucherangebote Geschäftliche Angebote
OpenAI (ChatGPT) Free, Go, Plus, Pro – Inhalte können standardmäßig zum Training genutzt werden, Widerspruch in den Datenkontrollen möglich Business, Enterprise, Edu, API – standardmäßig kein Training
Anthropic (Claude) Free, Pro, Max (auch Claude Code aus solchen Konten) – Nutzer entscheiden, ob Daten zur Verbesserung verwendet werden, bei Zustimmung Aufbewahrung fünf Jahre, sonst 30 Tage Claude for Work, Government, Education, API (auch über Amazon Bedrock und Google Vertex AI) – „Anthropic may not train models on Customer Content from Services.“
Microsoft (Copilot) Microsoft Copilot mit privatem Microsoft-Konto ist nach Microsoft für die private Nutzung bestimmt. Enterprise Data Protection bietet Microsoft Nutzern, die sich mit einem Organisationskonto (Microsoft Entra) anmelden Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat mit Organisationskonto – Prompts, Antworten und über Microsoft Graph abgerufene Daten werden nicht zum Training der Basismodelle verwendet
Google (Gemini) Gemini-Apps mit privatem Konto – ein Teil der Chats wird von menschlichen Prüfern gesichtet, geprüfte Chats werden bis zu drei Jahre aufbewahrt. Google bittet, keine vertraulichen Informationen einzugeben Gemini mit berechtigter Google-Workspace-Edition – ohne Erlaubnis keine Prüfung durch Menschen und keine Nutzung zum Modelltraining, gespeicherte Daten gelten als Kundendaten im Sinne des Cloud Data Processing Addendum

Achtung. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Tarif, nicht auf das Produkt. Derselbe Dienst kann im privaten Konto Eingaben zum Training verwenden und im Unternehmenskonto nicht. Maßgeblich ist, mit welchem Konto tatsächlich gearbeitet wird.

Prüfschritte vor dem Einsatz

  1. Daten klassifizieren. Öffentliche Inhalte, eigene Texte, anonymisierte Inhalte oder Mandatsgeheimnisse mit Personenbezug?
  2. Tarif und Konto festlegen. Geschäftliches Angebot mit Organisationskonto statt privatem Zugang.
  3. Verträge abschließen. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarung in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO.
  4. Trainingsnutzung ausschließen und die Einstellung dokumentieren.
  5. Speicherort und Übermittlungsgrundlage klären. Datenresidenz, Teilnahme am Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln.
  6. Mandatsbezogene Dienste. Dient die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, ist nach § 43e Abs. 5 BRAO die Einwilligung des Mandanten erforderlich.
  7. Daten minimieren. Wo möglich vor der Eingabe anonymisieren oder pseudonymisieren, alternativ lokale KI.

Häufige Fragen

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es kommt auf den Tarif, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die Übermittlungsgrundlage und die eingegebenen Daten an. Für die geschäftlichen Tarife bietet OpenAI nach eigenen Angaben einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an und nutzt Inhalte standardmäßig nicht zum Training.

In den Verbrauchertarifen Free, Pro und Max entscheiden Nutzer nach Angaben von Anthropic selbst, ob ihre Daten zur Verbesserung verwendet werden dürfen. Für die geschäftlichen Angebote und die API schließen die Commercial Terms ein Training auf Kundeninhalten aus.

Microsoft beschreibt Microsoft 365 Copilot als vereinbar mit seinen Datenschutzzusagen für gewerbliche Kunden einschließlich DSGVO und EU Data Boundary. Diese Zusagen betreffen gewerbliche Kunden und die Nutzung mit Organisationskonto. Microsoft Copilot mit privatem Konto ist nach Microsoft für die private Nutzung bestimmt. Die Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Google unterscheidet zwischen Gemini in berechtigten Workspace-Editionen, für die Google zusagt, Chats ohne Erlaubnis weder von Menschen prüfen zu lassen noch zum Training zu verwenden, und den Gemini-Apps mit privatem Konto, bei denen menschliche Prüfer Chats sichten können.

Für Anwälte nicht allein. Neben Art. 28 DSGVO sind die Anforderungen des § 43e BRAO zu erfüllen, insbesondere die Verpflichtung des Dienstleisters zur Verschwiegenheit in Textform und bei Auslandsdiensten ein vergleichbarer Geheimnisschutz.

Stand Oktober 2026