Österreich

Österreich – automatisierte Bescheide ohne Menschen geplant

In Österreich sollen Behörden künftig automatisierte Bescheide erlassen dürfen, ohne dass ein Mensch am Entscheidungsprozess beteiligt ist. Welche Verfahren davon erfasst werden, soll nicht der Gesetzgeber bestimmen, sondern die Verwaltung selbst per Verordnung festlegen. Bislang waren vollautomatisierte Erledigungen nur in einzelnen Bereichen zulässig, die der Gesetzgeber ausdrücklich ausgewählt hatte.

Automatisierte Bescheide Österreich – Vorbild Familienbeihilfe

Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) treibt die Digitalisierung der Verwaltung voran. Als Beispiel für bereits bestehende Automatisierung nennt der Bericht die Familienbeihilfe. Wer in Österreich ein Kind bekommt, erhält sie seit 2015 ohne Antrag. Die Finanzverwaltung zahlt die Leistung automatisch aus, sobald ihr alle nötigen Daten vorliegen. Dieses Modell diente bislang als Beispiel für einen eng umgrenzten, vom Gesetzgeber selbst festgelegten Anwendungsfall automatisierter Verwaltungsentscheidungen.

Offene Fragen beim neuen Vorhaben

Beim jüngsten Vorhaben bleiben laut Bericht wichtige Fragen offen. Der vorliegende Berichtsauszug nennt keine Rechtsgrundlage. Welche Verfahren die Verwaltung künftig per Verordnung festlegen wird, geht aus dem Berichtsauszug nicht hervor.

Einordnung

Die geplante Regelung macht deutlich, dass die Automatisierung von Verwaltungsentscheidungen in Österreich nicht länger auf einzelne, vom Gesetzgeber genau bezeichnete Fälle wie die Familienbeihilfe beschränkt bleiben soll. Dass die Auswahl der betroffenen Verfahren der Verwaltung selbst überlassen werden soll, verschiebt die Entscheidung darüber, in welchen Konstellationen Menschen aus dem Verfahren heraustreten, von der Legislative auf die Exekutive. Für Juristinnen und Juristen im deutschsprachigen Raum, die sich mit Verwaltungsrecht und der Digitalisierung der Justiz befassen, ist dieser Schritt aufschlussreich, weil er zeigt, wie unterschiedlich Rechtsordnungen mit der Frage umgehen können, wer über den Einsatz automatisierter Entscheidungen bestimmt und in welchem Umfang dies geschieht.

Für die Praxis dürfte vor allem die angekündigte Verordnung relevant werden, denn erst sie wird zeigen, welche Verfahrensarten tatsächlich betroffen sind. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandantinnen und Mandanten in Verwaltungsverfahren gegenüber österreichischen Behörden vertreten, sollten diese Verordnung im Blick behalten, sobald sie vorliegt. Der Bericht weist darauf hin, dass bei dem Vorhaben wichtige Fragen offenbleiben.

Für Rechtsabteilungen und Kanzleien im deutschsprachigen Raum kann das österreichische Vorhaben als Beispiel dafür dienen, wie Verordnungsermächtigungen den Anwendungsbereich automatisierter Entscheidungen erweitern können, ohne dass die betroffenen Verfahren von Anfang an feststehen. Das spricht dafür, die weitere Entwicklung in Österreich zu beobachten, zumal sich daraus Hinweise für vergleichbare Debatten über automatisierte Verwaltungsentscheidungen in Deutschland und der Schweiz ableiten lassen könnten. Eine Übertragung der österreichischen Regelung auf andere Rechtsordnungen lässt sich aus dem Bericht allerdings nicht ableiten, da die konkrete rechtliche Ausgestaltung noch offen ist.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Grundlage der genannten Quellen erstellt.

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