Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat am 2. Oktober 2026 auf eine Änderung bei ChatGPT hingewiesen. Werbung in ChatGPT soll in Europa in Kürze auch hyperpersonalisiert ausgespielt werden. Dafür will OpenAI nach Darstellung der Behörde Persönlichkeitsprofile aus früheren und aktuellen Chats, Geräteinformationen und Nutzungsdaten bilden. Betroffen sind die kostenlose Variante und das Abo-Modell ChatGPT Go. Der HmbBfDI sieht erhebliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Risiken.
Zwei Stufen der Werbung
Grundlage ist die EU-Datenschutzrichtlinie von OpenAI (englisch), die nach Angaben des HmbBfDI Ende August geändert wurde. Als Stand nennt das Dokument den 24. August 2026. Danach unterscheidet OpenAI zwei Formen.
- Personalisierte Werbung mit Profilbildung. Sie soll nur mit Einwilligung der Nutzer (Opt-in) erfolgen. Ausgewertet werden laut HmbBfDI auch zurückliegende Chats.
- „Generische“ Werbung. Wer nicht einwilligt, sieht weiter Anzeigen, wie sie seit August ausgespielt werden. Auch sie beziehen sich auf den Inhalt des aktuellen Chats und auf Kontextdaten wie den ungefähren Standort oder die Sprache. Profile sollen dafür nach Angaben von OpenAI nicht erstellt werden. Rechtsgrundlage ist laut OpenAI ein überwiegendes berechtigtes Interesse.
Der HmbBfDI begründet seine Bedenken mit der Art der Nutzung. ChatGPT werde in vielen Lebensbereichen, auch für sehr persönliche Fragen, genutzt. Anders als bei Werbung auf Websites oder in Suchmaschinen flössen detaillierte, bis in die Intimsphäre reichende Chatinhalte in die Profile ein. Zudem ließen sich Stimmungen in Echtzeit erkennen. Die Behörde verweist auf eine Auswertung von OpenAI, nach der etwa die Hälfte der Eingaben (49 Prozent) auf die Kategorie „Fragen“ entfällt – ChatGPT werde also vor allem als Berater genutzt. Da ChatGPT der meistgenutzte KI-Chatbot in Deutschland sei, seien Millionen Menschen unmittelbar betroffen.
Empfehlungen der Behörde
Wer ChatGPT weiter nutzen und die Profilbildung begrenzen will, dem gibt der HmbBfDI unter anderem die folgenden Empfehlungen.
- keine Einwilligung in personalisierte Werbung erteilen und die Werbepersonalisierung in den Datenschutzeinstellungen prüfen,
- die Funktion „Erinnerungen“ abschalten und vorhandene Erinnerungen löschen,
- die Verwendung der Chats zur Modellverbesserung deaktivieren und für sensible Themen den „Temporären Chat“ nutzen,
- keine vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Informationen eingeben, den Chatverlauf regelmäßig löschen oder werbefreie Varianten verwenden.
Einordnung
Die Hinweise richten sich an Verbraucher, berühren aber auch Kanzleien. Werden dort KI-Chatbots über kostenlose Konten oder ChatGPT Go genutzt – etwa für Recherche oder Formulierungshilfen –, gilt die Änderung auch für diese Nutzung. Mandatsbezogene Informationen unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO). Bei der Einbindung externer Dienstleister sind die Vorgaben des § 43e BRAO zu beachten. Die Empfehlung der Behörde, keine vertraulichen Informationen einzugeben, deckt sich mit dem, was bei Berufsgeheimnisträgern ohnehin naheliegt. Die Änderung ist ein Anlass, intern zu klären, welche Konten und Tarife im Büro genutzt werden, und die Datenschutzeinstellungen zu prüfen. Wie sich die neue Werbeform in der Praxis darstellt und ob Aufsichtsbehörden weitere Schritte einleiten, ist offen. Mehr zum Einsatz von KI-Werkzeugen in Kanzleien auf der Seite KI für Anwälte.
Quellen
- Profiling im Chatbot: ChatGPT läuft in Europa bald mit hyperpersonalisierter Werbung (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), 02.10.2026
- EU Privacy Policy (OpenAI, englisch), 24.08.2026