Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein DSA-Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Sie will klären, ob die Buchungsplattform genug gegen gefälschte Unterkünfte, Identitätsbetrug und Phishing unternimmt, und prüft zudem, ob bezahlte Platzierungen in Suchergebnissen klar als Werbung erkennbar sind. Ein Verstoß steht nach Angaben der Kommission noch nicht fest.
Drei Prüfstränge im DSA-Verfahren gegen Booking.com
Die Kommission verfolgt dabei nach eigenen Angaben drei Stränge.
- Inserate für nicht existierende Unterkünfte, Angebote von Betrügern, die sich als echte Gastgeber ausgeben, oder Unterkünfte, die gegen geltende Vorgaben verstoßen.
- Die Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber sowie die Gestaltung des Nachrichtensystems.
- Bezahlte Platzierungen in Suchergebnissen, die für Nutzer eindeutig als Werbung erkennbar sein müssen, einschließlich Angaben dazu, wer bezahlt hat und warum eine Anzeige ausgespielt wird.
Im Raum stehen mögliche Verstöße gegen Art. 34 und 35 DSA sowie gegen Art. 26 Abs. 1 DSA. Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte dazu:
Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen
Booking.com zählt seit dem 25. April 2023 zu den sehr großen Online-Plattformen. Deshalb ist für die Aufsicht die Kommission selbst zuständig, die mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte zusammenarbeitet, weil Booking.com seinen Sitz in den Niederlanden hat. Dem Verfahren gingen zwei förmliche Auskunftsersuchen voraus. Mehrere Medien berichten unter Berufung auf die Kommission, im ersten Halbjahr 2026 seien 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von rund 82.000 Euro eingegangen, etwa zehnmal so viel wie im Vorjahr. Booking.com selbst soll gegenüber der Kommission einen weltweiten Anstieg der Betrugsfälle um 500 Prozent angegeben haben.
Mögliche Konsequenzen
Die Kommission kündigt eine vertiefte Untersuchung mit Vorrang an und kann weitere Auskünfte verlangen, Befragungen durchführen sowie Nachprüfungen vor Ort vornehmen. Stellt sie eine Gefahr schwerer Schäden fest, könnte sie einstweilige Maßnahmen anordnen. Bietet Booking.com Abhilfe an, könnte die Kommission diese Zusagen für verbindlich erklären. Am Ende steht womöglich ein Nichteinhaltungsbeschluss nach Art. 73 DSA, der Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach Art. 74 DSA nach sich ziehen könnte. Booking.com erklärte, das Unternehmen kooperiere vollständig mit der Kommission und suche einen konstruktiven Dialog. Der Hotelverband Deutschland begrüßte die Verfahrenseröffnung und betonte, Plattformen, die den Kontakt zum Gast kontrollieren, dürften die Verantwortung für die Sicherheit nicht auf Hotels und Reisende abschieben.
Einordnung
Für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die Plattformbetreiber beraten oder deren Pflichten prüfen, ist das Verfahren ein konkreter Anwendungsfall für die Risikobewertungs- und Risikominderungspflichten sehr großer Online-Plattformen nach Art. 34 und 35 DSA sowie für die Werbetransparenzpflichten nach Art. 26 Abs. 1 DSA. Bei sehr großen Online-Plattformen wie Booking.com ist die Kommission für die Aufsicht zuständig und kann bei möglichen Verstößen gegen DSA-Pflichten Verfahren einleiten. Für die Prüfung der möglichen Verstöße gegen Art. 26 Abs. 1 DSA liegt die Zuständigkeit nach Einleitung des Verfahrens bei der Kommission; sie arbeitet dabei mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte zusammen.
Für Hotels und Reiseanbieter im deutschsprachigen Raum kann das Verfahren zusätzliches Gewicht erhalten, weil der Hotelverband Deutschland bereits Stellung bezogen hat und das LG Berlin II Ende 2025 Ansprüche von mehr als 1.000 Hotels wegen früherer Bestpreisklauseln thematisiert hat. Eine Entscheidung der Kommission steht nach derzeitigem Stand noch aus, eine feste Frist dafür ist nicht bekannt.
Quellen
- EU-Verfahren gegen Booking.com: Was der DSA bei Fake-Unterkünften und Phishing für Urlauber und Hotels bedeutet, recht-umschau, 28.10.2026
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Grundlage der genannten Quellen erstellt.