Videoverhandlungen in Bayern gehören nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz inzwischen zum Gerichtsalltag. Im Jahr 2025 fanden an bayerischen Gerichten 20.952 Videoverhandlungen und -anhörungen statt. Das Ministerium veröffentlichte die Bilanz am 4. September 2026.
Die Entwicklung setzt sich 2026 fort. Bis Ende Juni 2026 zählte die bayerische Justiz bereits 11.963 Verhandlungen und Anhörungen per Video. Justizminister Georg Eisenreich hob bei Vorstellung der Zahlen die Bereitschaft in der bayerischen Justiz hervor, sich auf die neuen digitalen Möglichkeiten einzulassen.
Die Spitzenreiter 2025
Nach der Aufstellung des Ministeriums lagen folgende Gerichte bei der Zahl der Videoverhandlungen vorn.
- Landgericht München I mit 2.176 Verfahren
- Amtsgericht Erding mit 1.219 Videoverhandlungen
- Landgericht Nürnberg-Fürth mit 818 Verfahren
- Landgericht Bayreuth mit 781 Verfahren
Technische Ausstattung
Die bayerische Justiz setzt nach eigener Darstellung auf ein Zwei-Säulen-Konzept aus Videokonferenzanlagen und ergänzender Videokonferenz-Software. Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu mindestens einer mobilen Videokonferenzanlage. Insgesamt wurden 197 Anlagen für Gerichte und 22 Anlagen für Staatsanwaltschaften beschafft. Vier weitere waren bis Ende September 2026 geplant.
Einordnung
Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen im Zivilprozess ist § 128a ZPO in der Fassung des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, die seit dem 19. Juli 2024 gilt. Danach kann der Vorsitzende die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung für einzelne, mehrere oder alle Verfahrensbeteiligten gestatten oder anordnen. Beantragt ein Beteiligter die Teilnahme per Video, soll der Vorsitzende dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen gestatten. Eine Ablehnung ist kurz zu begründen. Die bayerischen Zahlen zeigen, dass die Möglichkeit in der Praxis breit genutzt wird. Für Kanzleien bedeutet das vor allem, dass die Videoteilnahme an Terminen in Bayern kein Ausnahmefall mehr ist. Ob sie im Einzelfall in Betracht kommt, hängt weiterhin von der Eignung des Falls und den Kapazitäten des Gerichts ab.
Quellen
- Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran / 20.952 Videoverhandlungen im Jahr 2025 (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), 04.09.2026
- § 128a ZPO – Videoverhandlung (dejure.org), abgerufen am 04.10.2026
- Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten im Bundesgesetzblatt verkündet (Rechtsanwaltskammer Bamberg), abgerufen am 04.10.2026