Das Solicitors Disciplinary Tribunal (SDT) in London hat erstmals über den KI-Einsatz eines Anwalts in einem Verfahren entschieden. Ein in England registrierter ausländischer Anwalt (Registered Foreign Lawyer) wurde aus dem Register gestrichen, nachdem er dem Tribunal und der Berufsaufsicht SRA Schriftsätze mit falschen, KI-generierten Fundstellen vorgelegt hatte. Das Urteil datiert vom 25. August 2026. Fachmedien berichteten Anfang September.
Ursprünglich ging es um etwas anderes. Die Solicitors Regulation Authority (SRA) hatte im Januar 2026 ein Verfahren wegen einer strafrechtlichen Verurteilung des Anwalts aus dem Jahr 2024 eingeleitet. In seiner Erwiderung vom 12. März 2026 zitierte er nach den Feststellungen des Tribunals Entscheidungen, die es nicht gab, die unter der angegebenen Fundstelle nicht existierten, falsch wiedergegeben waren oder die behaupteten Rechtssätze nicht trugen. Als der Prozessvertreter der SRA ihn am 8. April 2026 auf die Fehler und auf die Leitentscheidung Ayinde v Haringey LBC hinwies, antwortete er am Folgetag mit einer E-Mail, die ebenfalls mit KI verfasst war und neue Fehler enthielt.
Die Bewertung des Tribunals
Unehrlichkeit war nach dem Urteil des SDT (Az. 12884-2026) nicht vorgeworfen. Der Anwalt räumte den KI-Einsatz ein, bestritt aber eine Täuschungsabsicht und verwies auf persönliche Belastungen. Das Tribunal sah dennoch Verstöße gegen die SRA Principles – Rechtsstaatlichkeit, Vertrauen in den Berufsstand, Integrität – und gegen das Verbot, ein Gericht irrezuführen. Er habe KI eingesetzt, ohne sich ernsthaft Gedanken über die Folgen zu machen, und nicht geprüft, ob die Werkzeuge verlässlich sind. Ein Anwalt sei stets für die Richtigkeit seiner Arbeit verantwortlich. Besonders schwer wog, dass er die Fehler wiederholte, nachdem man ihn darauf hingewiesen hatte. Bloße Tippfehler in Fundstellen wertete das Tribunal dagegen nicht als Berufsvergehen.
Die Streichung hätte das Tribunal nach eigener Aussage auch verhängt, wenn nur einer der beiden Vorwürfe vorgelegen hätte. Kosten wurden ihm nicht auferlegt, weil die SRA seine Mittellosigkeit anerkannte. Die Frage, wie KI und Sprachmodelle die Rechtspflege beeinflussen, bezeichnete das Tribunal als Thema von grundlegender öffentlicher Bedeutung. Über das Urteil berichteten Legal Futures und Legal Cheek.
Einordnung
Die Entscheidung zeigt, dass KI-Fehlzitate im englischen Berufsrecht nicht bei Kostenentscheidungen enden müssen. Zwar trafen hier zwei Vorwürfe zusammen. Das Tribunal hat aber klargestellt, dass schon der KI-Vorwurf allein die Streichung getragen hätte. Bemerkenswert ist zudem, dass der Anwalt in eigener Sache handelte – das Tribunal wertete dies nicht als mildernd, weil er selbst von der Irreführung profitieren wollte. Wenige Wochen zuvor hatte die SRA in einem Warnhinweis vom 17. August 2026 ihre Erwartungen an den KI-Einsatz formuliert. Auf Deutschland übertragbar ist der Maßstab, nicht das Verfahren. Berufsrechtliche Folgen wären hier Sache der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit. Der Grundsatz, dass die Verantwortung für Zitate unabhängig vom Werkzeug beim Anwalt liegt, gilt aber unabhängig von der Rechtsordnung. Mehr auf der Seite KI für Anwälte.
Quellen
- SRA v Abhishek Kumar, Case No. 12884-2026, Judgment (Solicitors Disciplinary Tribunal, englisch), 25.08.2026
- Lawyer struck off for using fake AI-generated cases before SDT (Legal Futures, englisch), 04.09.2026
- Lawyer used fake AI cases to defend himself at disciplinary tribunal – and it didn’t end well (Legal Cheek, englisch), 08.09.2026