Die Solicitors Regulation Authority (SRA), die Berufsaufsicht für Solicitors in England und Wales, hat am 17. August 2026 eine SRA Warning Notice zum Missbrauch künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Sie verbietet den KI-Einsatz nicht, stellt aber klar, dass jeder, der KI nutzt, für jedes Arbeitsergebnis gegenüber Mandanten und Gerichten voll verantwortlich bleibt.
Anlass sind nach Angaben der Behörde 42 Meldungen über möglichen KI-Missbrauch, die zwischen Juli 2025 und Juli 2026 eingegangen sind. Mehrere Ermittlungen laufen. Sie betreffen falsche Rechtsprechungszitate, mangelnde Aufsicht und Verletzungen der Vertraulichkeit. Die SRA hat den Warnhinweis „Misuse of AI“ zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Er richtet sich an alle von ihr beaufsichtigten Solicitors, Kanzleien und dort tätigen Personen.
Zwei Risiken im Mittelpunkt
- Halluzinationen. Generative KI kann plausibel klingende, aber falsche Fundstellen und Rechtssätze erzeugen. KI-Ergebnisse müssen vor der Einreichung bei Gericht oder der Weitergabe an Mandanten von Menschen geprüft werden. Jede zitierte Entscheidung muss echt und nachprüfbar sein. Die SRA verweist auf das Verfahren Ayinde v Haringey LBC, in dem sich der High Court 2025 mit KI-erfundenen Zitaten befasst hatte.
- Vertraulichkeit. Mandanteninformationen in öffentliche KI-Werkzeuge oder ungeprüfte Systeme einzugeben, gefährdet die Verschwiegenheit – etwa wenn der Anbieter Eingaben speichert oder zum Training verwendet.
Hinzu kommt die Aufsichtspflicht. Auch wer die Arbeit anderer nicht ausreichend kontrolliert, kann zur Verantwortung gezogen werden. Als mögliche Folgen nennt der Hinweis Disziplinarverfahren, Kostenentscheidungen im Prozess (wasted costs), Meldungen an die Berufsaufsicht und im äußersten Fall Verfahren wegen Missachtung des Gerichts (contempt of court). Wer den Warnhinweis nicht gebührend beachte, riskiere disziplinarische Maßnahmen, heißt es ausdrücklich.
Aileen Armstrong, Executive Director für Strategie und Politik bei der SRA, forderte, Kanzleien und Solicitors müssten angemessene Aufsicht und Kontrollen einrichten, damit Verbraucher hochwertige Rechtsdienstleistungen erhalten. Die Law Society begrüßte den Hinweis nach einem Bericht des New Law Journal als Klarstellung des Verhältnisses von KI-Nutzung und Berufspflichten. Zugleich kündigte die SRA an, ihr Innovationsprogramm für 2026/27 auszubauen, und verwies auf ihre Beteiligung am „AI Growth Lab“ der britischen Regierung.
Einordnung
Der Warnhinweis schafft keine neuen Pflichten, sondern wendet bestehende Grundsätze – Kompetenz, Aufsicht, keine Irreführung des Gerichts, Vertraulichkeit – auf KI an. Neu ist die Deutlichkeit, mit der die Aufsicht Sanktionen in Aussicht stellt, und die Offenlegung der Meldezahlen. Für deutsche Kanzleien gilt englisches Berufsrecht nicht. Die beiden Risikofelder stellen sich hier aber ebenso. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und die Vorgaben für die Einschaltung externer Dienstleister nach § 43e BRAO sind auch bei Cloud-KI-Diensten zu beachten. Eine eigene KI-Vorschrift enthalten BRAO und BORA bislang nicht. Wie ernst die englische Disziplinargerichtsbarkeit KI-Fehlzitate nimmt, zeigte Anfang September die erste Entscheidung des Solicitors Disciplinary Tribunal zu diesem Thema. Mehr zum Thema auf der Seite KI für Anwälte.
Quellen
- Misuse of AI: Warning Notice (Solicitors Regulation Authority, englisch), 17.08.2026
- SRA cautions profession about safe and responsible use of AI in legal sector (Solicitors Regulation Authority, englisch), 17.08.2026
- SRA sounds warning over AI misuse as reports & investigations mount (New Law Journal, englisch), 17.08.2026