Ein US-Bundesgericht in Massachusetts hat am 25. September 2026 einen kalifornischen Anwalt sanktioniert, der fehlerhafte KI-Zitate eingereicht hatte. Richterin Angel Kelley entzog ihm die Sonderzulassung für das Verfahren (pro hac vice) und verpflichtete seine Kanzlei, der Gegenseite Anwaltskosten von bis zu 10.000 US-Dollar zu erstatten.
In dem Zivilverfahren Aguilar v. The Crawford Group (Az. 25-cv-12395) geht es um Versicherungsansprüche nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Laut der Sanktionsentscheidung des U.S. District Court for the District of Massachusetts enthielt ein Schriftsatz des Klägervertreters vom November 2025 zahlreiche Mängel. Entscheidungen wurden für Aussagen zitiert, die sie nicht enthalten, Zitate waren ohne Kennzeichnung verändert oder frei erfunden, eine Westlaw-Fundstelle existierte nicht. Etwa die Hälfte der Zitate war fehlerhaft. Zwei spätere Schriftsätze wiesen ähnliche Fehler auf – obwohl die Gegenseite den Anwalt bereits per E-Mail und mit einem Sanktionsantrag darauf aufmerksam gemacht hatte.
Unternehmensversion schützt nicht
Der Anwalt räumte ein, den ersten Schriftsatz mit KI erstellt zu haben. Er habe angenommen, die von ihm genutzte Unternehmensversion der Software erfinde keine Fälle. Zudem habe er vor einem Urlaub versehentlich einen alten Entwurf eingereicht. Das Gericht ließ das nicht gelten. Es gebe keine Regel gegen den Einsatz von KI, sie müsse aber verantwortungsvoll genutzt werden. Ob KI im Spiel war, sei letztlich unerheblich, weil der Anwalt seine Zitate nicht überprüft habe. Unkenntnis über die Fehleranfälligkeit von KI entschuldige nicht. Bösgläubigkeit sei für Sanktionen nach Rule 11 der Federal Rules of Civil Procedure nicht erforderlich.
Zugunsten des Anwalts berücksichtigte das Gericht, dass er inzwischen ein Verfahren zur Zitatprüfung eingeführt und freiwillig Fortbildungen zum ethischen KI-Einsatz absolviert hat. Vorrang habe aber die Abschreckung. Den örtlichen Mitanwalt sanktionierte das Gericht nicht, erinnerte ihn aber an seine Pflicht, auswärtige Kollegen zu beaufsichtigen. Über die genaue Kostenhöhe sollen sich die Parteien bis zum 23. Oktober 2026 verständigen.
Einordnung
Der Fall steht für eine wachsende Zahl solcher Entscheidungen. Die Datenbank des Forschers Damien Charlotin verzeichnet inzwischen rund 2.145 Fälle weltweit, davon etwa 1.470 aus den USA, in denen Gerichte KI-Halluzinationen in Eingaben festgestellt haben – darunter viele von Parteien ohne Anwalt. Das ABA Journal berichtete am 1. Oktober 2026, dass steigende Geldsanktionen das Problem bislang nicht eindämmen. Der New Yorker Rechtsethiker Stephen Gillers hält Suspendierungen für wirksamer. Für deutsche Kanzleien lehrreich ist vor allem die Begründung. Der Verweis auf eine Unternehmenslizenz entlastet nicht, verantwortlich bleibt, wer den Schriftsatz zeichnet. Ein mit Rule 11 vergleichbares richterliches Sanktionsinstrument gegen Anwälte kennt der deutsche Zivilprozess nicht. Folgen wären hier vor allem berufsrechtlicher Art. Mehr auf der Seite KI für Anwälte.
Quellen
- Aguilar v. The Crawford Group, Inc., No. 25-cv-12395, Memorandum and Order on Motion for Sanctions (U.S. District Court for the District of Massachusetts, englisch), 25.09.2026
- Fines alone aren’t enough to stop attorneys from AI errors (ABA Journal, englisch), 01.10.2026
- AI Hallucination Cases Database (Damien Charlotin, englisch), abgerufen am 04.10.2026