Confilegal berichtet in seiner Überschrift, dass acht von zehn Anwälten bereits Künstliche Intelligenz nutzten. Die Überschrift verweist auf eine Studie mit Beteiligung von Grupo Tirant. Diese Angabe stammt aus der Überschrift des am 20. Oktober 2026 veröffentlichten Berichts. Der zugehörige Artikeltext selbst war zum Zeitpunkt der Recherche nicht aufrufbar, sodass nur die Schlagzeile als Grundlage dient.
KI-Nutzung unter Anwälten laut Schlagzeile
Die Überschrift des Berichts lautet sinngemäß, acht von zehn Anwälten nutzten bereits Künstliche Intelligenz, laut einer Studie, die von Grupo Tirant angestoßen wurde. Die Überschrift nennt Grupo Tirant und Anwälte, erläutert jedoch nicht, wie die Studie durchgeführt wurde oder welche Personen einbezogen waren. Weitere Angaben zur Studie selbst – etwa zur Methodik, zum Erhebungszeitraum oder zur Zahl der Befragten – lassen sich aus den zugänglichen Quelltexten nicht entnehmen.
Zugriff auf den Originalbericht blockiert
Der Versuch, den vollständigen Artikel auf confilegal.com aufzurufen, scheiterte an einer Sicherheitssperre der Website. Die Seite antwortete mit folgender Meldung.
„Entschuldigung, Sie wurden blockiert.“ „Sie können nicht auf confilegal.com zugreifen.“ (Übersetzung)
Nach Angaben der Sperrseite setzt die Website einen Sicherheitsdienst zum Schutz vor Online-Angriffen ein. Der vollständige Artikel auf confilegal.com blieb damit unzugänglich, und die Meldung stützt sich ausschließlich auf die öffentlich sichtbare Überschrift.
Offene Fragen zur Studie
- Methodik, Erhebungszeitraum und Zahl der befragten Anwälte sind in den zugänglichen Quelltexten nicht genannt.
- Ob sich die Angabe „acht von zehn“ auf Anwälte in Spanien oder auf eine andere Gruppe bezieht, geht aus den verfügbaren Informationen nicht hervor.
- Eine Unterscheidung zwischen spezialisierten juristischen KI-Anwendungen und allgemeinen KI-Tools wird in den zugänglichen Quelltexten nicht getroffen.
Einordnung
Ohne Zugang zum vollständigen Artikel lassen sich Herkunft und Methodik der in der Überschrift genannten Zahl nicht prüfen. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen im deutschsprachigen Raum kann das ein Hinweis sein, bei internationalen Studien zur KI-Verbreitung in der Anwaltschaft genau auf Quelle, Stichprobe und Erhebungszeitraum zu achten, bevor daraus Rückschlüsse auf den eigenen Markt gezogen werden.
Aus der Schlagzeile lässt sich keine Aussage zur KI-Nutzung unter deutschen, österreichischen oder schweizerischen Anwälten ableiten. Eine belastbarere Einordnung dürfte erst möglich sein, sobald Methodik und Datengrundlage der zugrunde liegenden Studie öffentlich einsehbar sind.
Quellen
- Ocho de cada diez abogados ya utilizan Inteligencia Artificial, según un estudio impulsado por el Grupo Tirant, Confilegal, 20.10.2026 (spanisch)
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Grundlage der genannten Quellen erstellt.