Justiz digital

Englische Strafjustiz erprobt KI-Assistenten zur Verfahrensvorbereitung

Die englische Gerichtsverwaltung HM Courts & Tribunals Service (HMCTS) erprobt seit Oktober 2026 einen neuen Ansatz. Ein KI-Assistent am Crown Court in London, der „AI Case Readiness Assistant“, soll helfen, offene Vorbereitungsschritte in Strafverfahren früher zu erkennen. Das teilte Amar Morjaria, bei HMCTS stellvertretender Direktor für digitale Umsetzung und KI, am 2. Oktober 2026 im offiziellen HMCTS-Blog mit.

Was das Werkzeug leisten soll

Ausgangspunkt ist ein bekanntes Problem. Werden fehlende Informationen oder ungeklärte Punkte erst kurz vor der Hauptverhandlung bemerkt, kommt es zu Verzögerungen. Der Assistent wertet deshalb Fallinformationen aus und markiert Schritte, die möglicherweise noch zu erledigen sind. Die Mitarbeiter der Geschäftsstellen prüfen diese Hinweise und entscheiden selbst, ob und was zu tun ist.

HMCTS zieht dabei eine klare Grenze. Das Werkzeug trifft und empfiehlt keine richterlichen Entscheidungen. Die Terminierung (listing) bleibt Sache der Richter. Begleitet wird die Erprobung von der KI-Arbeitsgruppe der Criminal Courts Improvement Group unter Vorsitz von Mr Justice Johnson, dem stellvertretenden Senior Presiding Judge. Weiterverfolgt werden soll die Technik nur, wenn sie einen klaren Nutzen zeigt. Zur Laufzeit, zu den ausgewerteten Datenquellen und zum Datenschutz macht der Beitrag keine Angaben.

Politischer Rückenwind

Der Pilot fällt in eine Phase, in der die britische Regierung die Gerichte ausdrücklich zum KI-Einsatz drängt. Gerichtsministerin Sarah Sackman warnte am 16. September 2026 auf einer Konferenz der City of London Law Society vor einem Zwei-Klassen-System, in dem Großkanzleien KI nutzen, während Gerichte im „analogen Zeitalter“ verharren, wie Legal Futures berichtete. Das Justizministerium setze bereits Werkzeuge zur Transkription und zur Zusammenfassung von Verfahren für Richter ein. Eine umfassende Strategie für den Rechtsdienstleistungssektor soll im Dezember 2026 vorgestellt werden.

Einordnung

Der Ansatz zielt auf die Geschäftsstellenarbeit, nicht auf die richterliche Entscheidung – ähnlich wie Teile deutscher Pilotprojekte. So erproben Bayern und Nordrhein-Westfalen seit 2024 ein generatives Sprachmodell für die Justiz, das unter anderem unstreitige Sachverhalte aus Akten herausfiltern und Schriftsätze vergleichen soll. Die Testphase läuft bis Ende 2026. Übertragbar ist vor allem der Gedanke, KI zur Verfahrensvorbereitung einzusetzen und die Verantwortung ausdrücklich beim Personal zu belassen. Rechtlich unterscheiden sich die Rahmen. Großbritannien unterliegt nicht der europäischen KI-Verordnung, und HMCTS ist eine zentrale Behörde, während in Deutschland die Länder für die Gerichtsorganisation zuständig sind. Für Verteidiger bleibt abzuwarten, ob und wie sich solche Werkzeuge auf Terminierung und Verfahrensförderung auswirken. Belastbare Ergebnisse aus dem Pilot liegen noch nicht vor. Weitere Hintergründe zu KI in der Rechtspraxis bietet die Seite KI für Anwälte.

Quellen

  1. Testing how AI could help improve case readiness in the Crown Court (HM Courts & Tribunals Service, englisch), 02.10.2026
  2. Courts cannot be left behind in AI rush, says minister (Legal Futures, englisch), 16.09.2026
  3. Künstliche Intelligenz im Einsatz für die Justiz – Start für gemeinsames Forschungsprojekt von Bayern und NRW (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), 31.07.2024