Kurz gefasst
KI in der Justiz ist in Deutschland bislang vor allem Assistenz. Systeme wie FRAUKE am Amtsgericht Frankfurt, OLGA am OLG Stuttgart oder MAKI in mehreren Ländern extrahieren Daten aus Schriftsätzen, ordnen Fälle Fallgruppen zu und schlagen Textbausteine vor. Die Entscheidung bleibt beim Richter. Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme zur Unterstützung von Justizbehörden als Hochrisiko-Systeme ein.
Warum die Justiz KI einsetzt
Auslöser waren Massenverfahren. Am OLG Stuttgart waren nach einem Bericht von LTO im Oktober 2022 mehr als 13.000 Verfahren zum Dieselskandal anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main muss nach Angaben der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (Stand 2023) jährlich bis zu 15.000 Fluggastrechtefälle bearbeiten. Die Verfahren ähneln sich stark, die Sachverhaltserfassung ist aufwendig. Hier setzen die bisherigen Projekte an.
Belegte Projekte
Die Angaben geben den Stand der jeweils genannten Quelle wieder. Einen aktuelleren Stand dokumentieren die hier ausgewerteten Quellen nicht.
| Projekt | Wo | Was es tut |
|---|---|---|
| FRAUKE (Frankfurter Urteils-Konfigurator Elektronisch) | Amtsgericht Frankfurt am Main, Hessen | Erkennt und erfasst relevante Falldaten in Fluggastrechteverfahren und extrahiert Kernelemente aus dem Parteivortrag. 2021 als achtwöchige Machbarkeitsstudie mit einem Softwareanbieter erprobt. Die Weiterentwicklung, die auch bei der Formulierung von Entscheidungen helfen soll, war 2023 in Vorbereitung. Stand 2023 |
| OLGA (Oberlandesgerichtsassistent) | OLG Stuttgart, Baden-Württemberg | Ordnet Sachverhalte in Dieselverfahren Fallgruppen zu und erkennt Parameter wie Fahrzeug- und Motortyp, Kilometerstand oder Kaufpreis. Nach LTO seit November 2022 in den vier Dieselsenaten im Einsatz. Stand 2023 |
| Codefy | Landgericht Frankfurt am Main, Hessen | KI-gestütztes Strukturierungs- und Suchwerkzeug für umfangreiche Akten. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums am 31. Juli 2023 gestartet und zunächst in zwei Zivilkammern und einer Wirtschaftsstrafkammer erprobt. Stand 2023 |
| MAKI (Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI) | Niedersachsen (Projektleitung), Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen | Aktenübergreifender Textvergleich, Metadatenextraktion, Entscheidungsvorschläge, Textbausteinverwaltung und generative KI-Funktionen, vor allem für Fluggastrechteverfahren an Amtsgerichten mit großen Flughäfen. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nach Angaben der Landesjustiz seit März 2025. Nach Angaben Niedersachsens befand sich MAKI im Juli 2025 in einer ersten Ausbaustufe im Praxistest. Stand 2025 |
Einen Überblick über weitere Vorhaben gab LTO im Juli 2023 (Stand 2023). Genannt wurden ein Assistenzsystem für Verfahren über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung am Landgericht Kiel, die KI-gestützte Anonymisierung von Urteilen in Bayern, eine Texterkennung für eingehende Gerichtspost, die Bayern und Rheinland-Pfalz am LG Ingolstadt erprobten, sowie das Forschungsprojekt „Generatives Sprachmodell der Justiz“ von Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der aktuelle Stand dieser Vorhaben ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht dokumentiert.
Die Entscheidung bleibt beim Menschen
Alle Projektträger betonen den Assistenzcharakter. In der Darstellung der HZD heißt es, die finale Entscheidung dürfe nicht dem Algorithmus überlassen werden, sondern müsse der Rechtsprechung vorbehalten bleiben. Das niedersächsische Justizministerium beschreibt MAKI ausdrücklich nicht als „Robo-Judge“, der automatisch Entscheidungen trifft, sondern als Hilfe, erarbeitetes Wissen auf neue Verfahren zu übertragen. Die Bezeichnung „KI-Richter“ trifft auf keines der hier beschriebenen Systeme zu.
Einordnung nach der KI-Verordnung
KI‑Systeme, die bestimmungsgemäß von einer oder im Namen einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte zu unterstützen, oder die auf ähnliche Weise für die alternative Streitbeilegung genutzt werden sollen;
Die in Anhang III aufgeführten Systeme sind Hochrisiko-KI-Systeme, für die die KI-Verordnung besondere Pflichten für Anbieter und Betreiber vorsieht. Der Geltungsbeginn dieser Pflichten wurde verschoben. Nach der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, gelten die Vorschriften von Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 der KI-VO für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III nicht mehr ab dem 2. August 2026, sondern ab dem 2. Dezember 2027. Die Änderungsverordnung ist nach Angaben der EU-Kommission am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Ob ein konkretes Assistenzsystem unter Anhang III Nr. 8 fällt, hängt nach dem Wortlaut von seiner Zweckbestimmung ab. Ausführlich zur Systematik und zu den Pflichten siehe KI-Verordnung.
Aus der Praxis
Für Anwälte stellt sich die Frage, ob und wie der Einsatz solcher Systeme im eigenen Verfahren erkennbar wird. Die hier ausgewerteten Quellen enthalten dazu keine allgemeine Regel. Aus der Sicht eines Strafverteidigers ist bemerkenswert, dass die bekannten Projekte überwiegend Zivilverfahren betreffen. Codefy wird nach Angaben des hessischen Justizministeriums auch in einer Wirtschaftsstrafkammer erprobt.
Häufige Fragen
Belegt sind unter anderem FRAUKE am Amtsgericht Frankfurt (Fluggastrechte), OLGA am OLG Stuttgart (Dieselverfahren), Codefy am Landgericht Frankfurt (Strukturierung großer Akten), jeweils Stand 2023, sowie MAKI in Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen (Massenverfahren, Stand 2025).
Der Frankfurter Urteils-Konfigurator Elektronisch, ein Assistenzsystem am Amtsgericht Frankfurt am Main. Es erfasst Falldaten aus Fluggastrechteverfahren. Die Weiterentwicklung soll auch bei der Formulierung von Entscheidungen unterstützen (Stand 2023).
Der Oberlandesgerichtsassistent am OLG Stuttgart. Er ordnet Dieselverfahren Fallgruppen zu und erkennt Parameter wie Fahrzeugtyp und Kilometerstand (Stand 2023).
Nein. Alle hier beschriebenen Systeme sind Assistenzsysteme. Die Entscheidung trifft der Richter.
Ja, aber Systeme, die Justizbehörden bei Sachverhaltsermittlung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung unterstützen, sind nach Anhang III Nr. 8 Hochrisiko-KI-Systeme. Die besonderen Anforderungen an solche Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027.
Quellen
- HZD Hessen, Intelligente Unterstützung für Fluggastrechte (FraUKe), abgerufen am 04.10.2026
- LTO (14.07.2023), „OLGA“, „FRAUKE“ & Co – Was kann KI an den Zivilgerichten?, abgerufen am 04.10.2026
- LTO (24.10.2022), OLG Stuttgart – KI soll bei Dieselverfahren helfen, abgerufen am 04.10.2026
- Hessisches Ministerium der Justiz, KI-Projekt „Codefy“ am Landgericht Frankfurt gestartet, abgerufen am 04.10.2026
- Niedersächsisches Justizministerium, Kooperation bei KI-Assistenzsoftware MAKI, abgerufen am 04.10.2026
- Justiz NRW (28.03.2025), KI unterstützt bei Fluggastrechten (MAKI), abgerufen am 04.10.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt-Fassung, abgerufen am 04.10.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt-Fassung, abgerufen am 04.10.2026
- EU-Kommission, AI Omnibus enters into force (27.07.2026), abgerufen am 04.10.2026
- KPMG Österreich, Digital Omnibus on AI (Juli 2026), abgerufen am 04.10.2026
Stand Oktober 2026